Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/6
öffentlich
Datum: | 01/13/2010 |
Dienststelle: | Fachbereich 21 |
Bearbeitung: | Frau Zimmermann |
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Tagesordnungspunkt:
Mitgliederversammlung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes am 15./16.06.2010 in Mainz
hier: Benennung einer / eines Delegierten
Beschlussvorschlag:
"Der Landschaftsausschuss benennt gemäß Satzung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Frau / Herrn ___________________________ als Vertreterin / Vertreter des Landschaftsverbandes Rheinland zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung am 15./16.06.2010 in Mainz."
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe: | PG 043 (politische Gremien) |
Erträge: | | Aufwendungen: | gem. Entschädigungssatzung |
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan
| ja | /Wirtschaftsplan | |
Einzahlungen: | | Auszahlungen: | gem. Entschädigungssatzung |
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan | ja | /Wirtschaftsplan | |
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:
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Jährliche ergebniswirksame Folgekosten: | |
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten | ja |
Unterschrift:
V o i g t s b e r g e r
Begründung der Vorlage Nr. 13/6:
Die Mitgliederversammlung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes tritt gemäß
§ 7 Abs. 1 der Satzung alle zwei Jahre zusammen.
Die nächste Mitgliederversammlung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes findet am 15./16.06.2010 in Mainz statt. Das Thema zu dieser Mitgliederversammlung steht noch nicht fest.
Der Landschaftsverband Rheinland ist gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung außerordentliches Mitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und hat gemäß § 5 Abs. 5 der Satzung eine Stimme in der Mitgliederversammlung.
Für die Benennung einer Vertreterin / eines Vertreterin in die Mitgliederversammlung ist ein Beschluss des Landschaftsausschusses erforderlich.
Es können keine Gäste zur Mitgliederversammlung entsandt werden.
Im Auftrag
K a s c h n y