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LANDSCHAFTSVERSAMMLUNG
RHEINLAND
Antrag-Nr. 12/348
öffentlich
Datum:
01/29/2009
Antragsteller:
CDU
Sozialausschuss03.03.2009Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Modellhafte Erprobung des Gesamtplanverfahrens nach § 58 SGB XII
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, in einer Region im Rheinland begrenzt auf eine Hilfeplankonferenz für eine Zielgruppe das Gesamtplanverfahren im Sinne des § 58 SGB XII modellhaft zu erproben.
Begründung:

Mit dem individuellen Hilfeplan wird im Rheinland der Bedarf für ambulante und stationäre Wohnhilfen dargelegt und konkrete Maßnahmen und Ziele gemeinsam mit dem leistungsberechtigten Menschen geplant.

In vielen Fällen bestehen daneben Ansprüche gegen weitere Sozialleistungsträger. Deren Leistungsverpflichtung wird in gesonderten Verfahren festgestellt. Eine direkte Verbindung zum Hilfeplanverfahren besteht nicht. Die Entwicklung zum Gesamtplanverfahren ist auch eine Zielsetzung, die im ZPE-Bericht benannt ist.

Für den Sozialhilfeträger als grundsätzlich nachrangig verpflichteten Leistungsträger sind die Zuständigkeiten und Leistungsanteile anderer Träger immer in den Blick zu nehmen.

Daher soll die Einbeziehung auch anderer Leistungsträger in eine Gesamtplanung modellhaft erprobt werden. Hierbei gelten dem trägerübergreifenden Persönlichen Budget vergleichbare Strukturen, d.h. der Träger der Sozialhilfe wirkt mit den weiteren im Einzelfall beteiligten Sozialleistungsträger zusammen.

Die CDU-Fraktion sieht in einer solchen Erprobung die Möglichkeit Erkenntnisse zu erlangen, ob die Zusammenführung der unterschiedlichen Ansprüche und damit auch die gemeinsame Beratung des gesamten Bedarfs in einer Hilfeplankonferenz für die Leistungsberechtigten, aber auch für die beteiligten Sozialleistungsträger Vorteile bringt.

Unterschrift:
Frank Boss

Fraktionsgeschäftsführer Frank Boss
Fraktionsgeschäftsführer


Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden