Vorlage-Nr. 13/1630
Beschlussvorschlag:
1. Feststellung der Jahresabschlüsse
Die Jahresabschlüsse zum 31.12.2010 der LVR-HPH-Netze werden entsprechend den als Anlagen beigefügten Bilanzen zum 31.12.2010 und den Gewinn- und Verlustrechnungen 2010 festgestellt.
2. Gewinnverwendung- und Verlustbehandlung
Die Gewinnverwendung und Verlustbehandlung soll bei den einzelnen LVR-HPH-Netzen wie folgt erfolgen:
2.1 LVR-HPH-Netz Niederrhein
Aus dem Jahresüberschuss zum 31.12.2010 in Höhe von € 1.371.051,64, zuzüglich des Gewinnvortrages in Höhe von € 51.998,89, wird ein Betrag in Höhe von € 1.400.000,00 zur Dotierung der Investitionsrücklage in die Gewinnrücklagen eingestellt. Aus den vorhandenen Gewinnrücklagen wird ein Betrag von € 34.585,80 entsprechend den Abgängen und Abschreibungen auf das aus Gewinnrücklagen finanzierte Anlagevermögen entnommen. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von € 57.636,33 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
2.2 LVR-HPH-Netz Ost
Aus dem Jahresüberschuss zum 31.12.2010 in Höhe von € 272.952,79, zuzüglich des Gewinnvortrages in Höhe von € 182.714,73, wird ein Betrag in Höhe von 345.000,00 zur Dotierung der Betriebsmittelrücklage in die Gewinnrücklagen eingestellt. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von € 110.667,52 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
2.3 LVR-HPH-Netz West
Aus dem Jahresüberschuss zum 31.12.2010 in Höhe von € 714.362,12, zuzüglich des Gewinnvortrages in Höhe von € 140.750,47, wird ein Betrag in Höhe von € 2.639,74 zur Anpassung der Versorgungsrücklage (EFOG) an das entsprechende Deckungskapital entnommen. Zur Dotierung der Betriebsmittelrücklage wird ein Betrag in Höhe von € 810.000,00 in die Gewinnrücklagen eingestellt. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von € 42.472,85 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Entlastung des Betriebsausschusses
Dem Betriebsausschuss für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen wird gemäß § 7 Abs. 1 Nummer 3 der Betriebssatzung Entlastung erteilt.
Zusammenfassung:
Die Jahresabschlüsse zum 31.12.2010 der LVR-HPH-Netze Niederrhein, Ost und West werden entsprechend den als Anlagen beigefügten Bilanzen zum 31.12.2010 und den Gewinn- und Verlustrechnungen 2010 festgestellt. Den vorgesehenen Gewinnverwendungen wird zugestimmt und dem Betriebsausschuss für den Verbund Heilpädagogischer Hilfen wird Entlastung erteilt.