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LANDSCHAFTSVERSAMMLUNG
RHEINLAND
Antrag-Nr. 13/62
öffentlich
Datum:
10/22/2010
Antragsteller:
CDU
Schulausschuss08.11.2010empfehlender Beschluss
Sozialausschuss09.11.2010empfehlender Beschluss
Betriebsausschuss LVR-Jugendhilfe Rheinland15.11.2010empfehlender Beschluss
Ausschuss für das LVR-Netzwerk Heilpädagogischer Hilfen19.11.2010empfehlender Beschluss
Finanz- und Wirtschaftsausschuss25.11.2010empfehlender Beschluss
Landesjugendhilfeausschuss30.11.2010empfehlender Beschluss
Kulturausschuss02.12.2010empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss03.12.2010Beschluss
Kommission Inklusion13.12.2010zur Kenntnis
Tagesordnungspunkt:
Inklusionsprojekt
Beschlussvorschlag:

Präambel

Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die CDU-Fraktion als Konsequenz aus der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen für machbare und zeitnahe Umsetzungsschritte auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft vor Ort ein. Dabei wird Inklusion nicht als statisches Konzept verstanden, sondern als Prozess, in dem Maßnahmen konzipiert werden und deren Umsetzung begleitet, geprüft und hinterfragt wird. Wesentliches Element ist die selbstverständliche Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung in den Bereichen vorschulische Bildung, schulische Bildung, Hochschulbildung, Ausbildung, Arbeit, Wohnen, Freizeit, Sport und Kultur. Die Bewusstseinsbildung ist der Dreh- und Angelpunkt.

Ort für eine inklusive Sozialraumgestaltung ist die Kommune - das ist die Gemeinde, der Kreis, die Stadt. Der Landschaftsverband Rheinland bietet seine Kompetenzen an, die unter Einbindung der Kommunen genutzt werden mit dem Ziel, Hilfeerbringung aus einer Hand zu ermöglichen. Den Weg zu einer inklusiven Gesellschaft vor Ort möchte die CDU-Fraktion mit den anderen Partnern der kommunalen Familie als partizipativen Prozess gestalten, das heißt Akteuren in den Sozialräumen.

Der Inklusionsprozess wird gefährdet durch mangelnden Ausbau oder Rückbau von Angeboten im Sozialraum durch die angespannte Finanzsituation der Kommunen. Deshalb ist die Einführung eines bundesfinanzierten Leistungsrechts für Menschen mit Behinderungen erforderlich sowie eine stärkere finanzielle Beteiligung des Landes.

Die CDU fordert einen Aktionsplan Inklusion mit zunächst folgenden 6 Punkten:

  1. Um das Elternwahlrecht auf Bestimmung des bestmöglichen schulischen Förderortes für ihr Kind zu sichern, muss weiterhin individuell entschieden werden können, wo das Wohl eines Kindes mit Behinderung am besten gefördert wird: in der Allgemeinen Schule oder in der Förderschule. Ergänzend soll an zwei Modellstandorten die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern ohne Behinderung in Förderschulen des LVR erprobt werden.
  2. Es ist eine grundlegende und transparente Weiterentwicklung der schulischen sonderpädagogischen Förderung erforderlich, mit deutlich verbesserten Rahmenbedingungen. Die Finanzierung orientiert sich an dem sich aus dem Wahlrecht ergebenden Bedarf. Da bereits heute mehr als 70 Prozent der Kinder mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen integrativ gefördert werden, ist zu erwarten, dass sich der Bedarf für Gemeinsamen Unterricht (GU) und integrative Lerngruppen entsprechend erhöhen wird.
  3. Aufgrund zurückgehender Schülerzahlen sind viele Schulstandorte Allgemeiner Schulen in NRW von Schließung bedroht. Von daher sind landesgesetzliche Vorgaben im Schulgesetz NRW als verlässliche Vorgaben für die kommunalen Schulentwicklungsplanungen umso dringender zu verabschieden, da andernfalls die für die Umsetzung der Inklusion notwendigen Räumlichkeiten verloren gehen.
  4. Die weiteren Aktivitäten für den Ausbau differenzierter und bedarfsgerechter Wohnangebote im Sozialraum sind so zu gestalten, dass ein Miteinander-Wohnen von Menschen mit und ohne Behinderung gefördert wird. Dabei wird der Grundanspruch auf Selbstbestimmung auch für Menschen mit hohem Hilfe- und Pflegebedarf durch eine verlässliche Hilfeleistung / Finanzierung sichergestellt.
  5. Für die Umsetzung einer inklusiven Gesellschaft bestehen gerade im Bereich Arbeit bereits zahlreiche Beispiele des gemeinsamen Arbeitens von Menschen mit und ohne Behinderung, die weiter getragen werden sollen. Formen wie Arbeitgeberdialoge unter Beteiligung von Integrationsunternehmen, Schulen und Betroffenen sollen weiter intensiviert werden, um Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung nachhaltiger auszubauen.
  6. Der LVR setzt sich für eine Konkretisierung des Wunsch- und Wahlrechtes im § 9 SGB XII ein. Im Vorgriff auf eine gesetzliche Änderung wird er den Wünschen der Leistungsberechtigten nach Ausgestaltung der Leistungen im Rahmen einer individuellen Teilhabeplanung entsprechen, wenn dies ge genüber dem kostengünstigsten ortsnahen und bedarfsgerechten Angebot keine Mehrausgaben verursacht.
Begründung:

erfolgt ggfls. mündlich

Unterschrift:
Frank Boss

Fraktionsgeschäftsführer Frank Boss
Fraktionsgeschäftsführer


Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden