LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/940
öffentlich
Datum:
12/23/2010
Dienststelle:
Fachbereich 21
Bearbeitung:
Frau Zimmermann
Landschaftsausschuss18.02.2011Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Römerthermen Zülpich - Museum der Badekultur;
hier: Benennung von stellvertretenden Mitgliedern für den Beirat
Beschlussvorschlag:
"Der Landschaftsausschuss benennt gemäß § 2 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Beirates der Römerthermen Zülpich - Museum der Badekultur folgende stellvertretende Mitglieder mit sofortiger Wirkung in den Beirat der Römerthermen Zülpich:
1. Verwaltung gemäß § 113 Abs. 2 GO
2. _____________________________ (für Herrn Karl Schavier, CDU)
3. _____________________________ (für Herrn Michael Solf, CDU)
4. _____________________________ (für Herrn Jens Bröker, SPD)
5. _____________________________ (für Herrn Heinz-Josef Kremers, GRÜNE)
6. _____________________________ (für Herrn Heinrich Schmitz, FW/DF)"
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:PG 043 (politische Gremien)
Erträge:gemäß Entschädigungssatzung
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

ja
Einzahlungen:gemäß Entschädigungssatzung
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplanja
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehaltenja
Unterschrift:
L u b e k
Begründung der Vorlage Nr. 13/940:

Gemäß § 6 Abs. 4 des Rahmenvertrages der Römerthermen Zülpich - Museum der Badekultur besteht der Beirat u. a. aus sechs Vertreterinnen / Vertreter des LVR. Eine Vertretungsregelung der Beiratsmitglieder ist im Rahmenvertrag nicht verankert.
Die Benennung der ordentlichen Beiratsmitglieder wurde in der Sitzung des 
Landschaftsausschusses am 19.02.2010 beschlossen.

Gemäß § 2 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Beirates der Römerthermen Zülpich - Museum der Badekultur können sich die Mitglieder des Beirates vertreten lassen.

Damit die Vertretungsmöglichkeit der Beiratsmitglieder zukünftig sichergestellt werden kann, ist für die Benennung der stellvertretenden Mitglieder des Beirates ebenfalls ein Beschluss des Landschaftsausschusses erforderlich.

 

Im Auftrag

K a s c h n y

Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden