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Antrag-Nr. 13/164
öffentlich
Datum:
12/15/2011
Antragsteller:
SPD, GRÜNE, FDP
Krankenhausausschuss 210.01.2012empfehlender Beschluss
Krankenhausausschuss 411.01.2012empfehlender Beschluss
Krankenhausausschuss 112.01.2012empfehlender Beschluss
Krankenhausausschuss 313.01.2012empfehlender Beschluss
Gesundheitsausschuss16.01.2012empfehlender Beschluss
Kulturausschuss18.01.2012empfehlender Beschluss
Finanz- und Wirtschaftsausschuss01.02.2012empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss03.02.2012empfehlender Beschluss
Landschaftsversammlung13.02.2012Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Haushalt 2012;
Denkmal der grauen Busse dauerhaft vor dem Landeshaus belassen
Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, Wege zu finden, damit das Denkmal der grauen Busse als Beitrag zur Aufarbeitung der Vorgeschichte des LVR und der Kliniken des Provinzialverbandes dauerhaft vor dem Landeshaus verbleiben kann. Dazu sind die erforderlichen Ressourcen zu ermitteln und durch den LVR (Kliniken, Haushalt) zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Verträge abzuschließen und die denkmalrechtliche Genehmigung einzuholen.

Begründung:
Das Denkmal der grauen Busse leistet einen eindrucksvollen Beitrag zur Veranschaulichung des Umgangs des LVR mit den dunklen Seiten seiner Vorgeschichte. Es stößt auf eine durchweg interessierte, lebhafte und angeregte Resonanz und passt sich aufgrund seiner künstlerischen Qualität sowie didaktischen Vermittlung hervorragend in das Gesamtbild des Landeshauses und seiner Umgebung ein. Es sollte daher versucht werden, das Denkmal an Ort und Stelle zu belassen und zur Verwirklichung des Ursprungskonzeptes - ein Bus wird immer wieder an neuer Stelle temporär installiert - einen Nachguss des Denkmals durch die künstlerische Initiative zu ermöglichen. Das grundsätzliche Einverständnis der Urheber hierfür scheint gegeben zu sein. Hierfür ist ein Ressourcenbedarf von 40 bis 50.000 € realistisch.
Unterschriften:
Thomas Böll
Ralf Klemm
Hans-Otto Runkler
Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden