Ergänzungsvorlage-Nr. 12/2508/1
Begründung der Ergänzungsvorlage Nr. 12/2508/1:
Der Unterausschuss Struktur und Planung der Jugendhilfe (UASPJ) hat in seiner Sitzung am 21.8.07 die Verwaltung gebeten, die Stellungnahme von Herrn Professor Walter - Direktor des Instituts für Kriminologie der Universität Köln - dem Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) zur Kenntnis vorzulegen (Anlage 2).
Die Stellungnahme bezieht sich auf den Regierungsentwurf ebenso wie auf einen entsprechenden Entwurf der Landtagsfraktion Bündnis 90/ die Grünen und einen "Eckpunkte- Antrag" der SPD- Landtagsfraktion.
Die Verwaltung weist im Übrigen ergänzend noch auf § 117 des Regierungsentwurfs hin:
"Unterbringung von Gefangenen mit Kindern"
(1) "Ist das Kind einer Gefangenen oder eines Gefangenen noch nicht schulpflichtig, so kann es mit Zustimmung des Inhabers des Aufenthaltsbestimmungsrechts in der Vollzugsanstalt untergebracht werden, in der sich seine Mutter oder sein Vater befindet, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Vor der Unterbringung ist das Jugendamt zu hören.
(2) Die Unterbringung erfolgt auf Kosten der für das Kind Unterhaltspflichtigen. Von der Geltendmachung des Kostenanspruchs kann abgesehen werden, wenn hierdurch die gemeinsame Unterbringung gefährdet würde".
Begründung der Ursprungsvorlage Nr. 12/2508:
In der Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses am 10.05.2007 wurde angeregt, den Entwurf zum Jugendstrafvollzugsgesetz zu diskutieren.Die wesentlichen Inhalte des Regierungsentwurfs sind in der beigefügten Anlage 1 zusammengefasst.
Der 129 Seiten umfassende Text des Gesetzentwurfs befindet sich im Internet unter: ttp://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD14-4412.pdf
In Vertretung
M e r t e n s