Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/3348
öffentlich
Datum: | 12/03/2013 |
Dienststelle: | Fachbereich 21 |
Bearbeitung: | Frau Zimmermann |
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Tagesordnungspunkt:
Mitgliederversammlung des Städtetages NRW am 03.04.2014 in Mülheim an der Ruhr;
hier: Benennung von Delegierten
Beschlussvorschlag:
1. Der Landschaftsausschuss entsendet gemäß § 6 Absatz 2 der Satzung des Städtetages NRW folgende drei stimmberechtigte Vertreterinnen / Vertreter zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung des Städtetages NRW am 03.04.2014:
1. _______________________________
2. _______________________________
3. _______________________________
2. Der Landschaftsausschuss entsendet .... (Anzahl) Vertreterinnen / Vertreter als Gäste zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung des Städtetages NRW am 03.04.2014.
3. Es werden folgenden Verteterinnen / Vertreter als Gäste entsandt:
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe: | PG 043 (politische Gremien) |
Erträge: | | Aufwendungen: | gem. Entschädigungssatzung |
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan
| ja | /Wirtschaftsplan | |
Einzahlungen: | | Auszahlungen: | gem. Entschädigungssatzung |
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan | ja | /Wirtschaftsplan | |
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:
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Jährliche ergebniswirksame Folgekosten: | |
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten | ja |
Unterschrift:
L u b e k
Zusammenfassung:
Gemäß § 6 Absatz 2 der Satzung des Städtetages NRW entsendet der Landschaftsverband Rheinland als außerordentliches Mitglied des Städtetages NRW drei stimmberechtigte Vertreterinnen / Vertreter zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung des Städtetages NRW.
Die nächste Mitgliederversammlung des Städtetages NRW findet am 03.04.2014 in Mülheim an der Ruhr statt.
Neben den stimmberechtigten Delegierten besteht die Möglichkeit, Gäste zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung des Städtetages NRW zu entsenden.