Um in mindestens drei Modellregionen gemeindenahe Kooperationen und Verbünde zu schaffen (siehe Antrag 12/158), ist eine Anreizfinanzierung notwendig. Deshalb werden die notwendigen Mittel im Produkt 062.01 Förderung und Unterstützung der Versorgung psychisch Kranker und Suchtkranker im Rheinland zur Verfügung gestellt. Es ist von einem Ressourcenbedarf von 189.000 Euro auszugehen. Eine aussagekräftige Kennzahl ist zu bilden.