Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Landschaftsverbänden Westfalen-Lippe und Rheinland zur Behebung des akuten Mangels an Altenpflegekräften die Aufgabe des Ausgleichsverfahrens in der Altenpflegefachkraftausbildung in Form eines Umlageverfahrens übertragen.
Der erste Erhebungszeitraum für die Ausgleichsmasse und die Erstattungsbeiträge beginnt am 01.07.2012.