Die Landschaftsverbandsordnung (LVerbO) enthält eine Verpflichtung der Landesregierung, dem Landtag NRW bis zum Ende des Jahres 2012 über die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der einzelnen Regelungen zu berichten.
Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat die beiden Landschaftsverbände mit Schreiben vom 14.11.2011 um eine fachspezifische Einschätzung gebeten.
Die gemeinsame Stellungnahme beider Landschaftsverbände mit den Änderungswünschen sowie eine synoptische Darstellung liegen als Anlagen bei.
Die Begründungen der wesentlichen Änderungsvorschläge sind in der Vorlage erläutert.