Das Modellprojekt „LVR-Budget für Arbeit: Übergang 500 plus – mit dem LVR-Kombilohn“ verfolgt das Ziel, in der fünfjährigen Laufzeit mindestens 500 Übergänge in sozialversicherungspflichtige betriebliche Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse für Werkstattbeschäftigte bzw. Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf zu erreichen. Bis zum 31.08.2013 konnte für 214 Personen ein Übergang in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis erreicht werden. Diese durchaus erfreuliche Entwicklung liegt aber unter den bisherigen Zielerwartungen.
Aus diesem Grund unterbereitet die Verwaltung mit dieser Vorlage mehrere Vorschläge zur Weiterentwicklung des Modellprojektes.
Diese Vorschläge umfassen eine Erhöhung des Arbeitgeberzuschusses von bisher 70 % auf 80 %, bzw. bei Integrationsprojekten von bisher 20 % auf 30 % des AN-Bruttolohns, ein uneingeschränktes schriftlich garantiertes Rückkehrrecht in die WfbM bei Beendigung des Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnisse, die Möglichkeit, dass die WfbM sich intensiver in die Begleitung am Arbeitsplatz einbringen kann sowie Maßnahmen zur Intensivierung der Steuerungsaktivitäten. Dies erfolgt insbesondere durch die verstärkte Vernetzung und Bündelung der Aktivitäten der LVR-Fachbereiche 61 (LVR-Integrationsamt) sowie den beiden LVR-Fachbereichen 72 und 73 (Sozialhilfe) und einer Zusammenführung der Instrumente, die dem LVR als Integrationsamt und überörtlichen Träger der Sozialhilfe zur Verfügung stehen.
Zudem schlägt die Verwaltung zur weiteren Entlastung des umlagerelevanten Eingliederungshilfebudgets vor, die Lohnkostenzuschüsse an die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zukünftig ausschl. aus Mitteln der Ausgleichsabgabe zu finanzieren.