Antrag-Nr. 12/365
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten, entsprechend dem Verfahren bei der Mittagsverpflegung in den übrigen LVR-Förderschulen auch die bedürftigen Kinder zu berücksichtigen, die an den Schulen beschult werden, die am 1000-Schulen-Programm teilnehmen (Halbtagsschulen).
Begründung:
Mit der Einführung der Übermittagsbetreuung in den 13 LVR-Förderschulen soll den Kindern eine warme Mittagsverpflegung angeboten werden. Für die bedürftigen Kinder müsste die Finanzierung anteilig übernommen werden analog der Verwaltungspraxis bei den LVR- Förderschulen mit dem Schwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung und der Offenen Ganztagsschule, da an diesen Förderschulen durch das Landesprogramm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ der schultägliche Kostenanteil von einem 1,00 € pro bedürftigem Kind durch das Land finanziert wird. Pro Kinder muss 1,00 € pro Verpflegungstag/Kind selbst getragen werden.
Gemäß den Richtlinien des Landes kann dieses Programm nur für Schulen im gebundenen oder im Offenen Ganztag in Anspruch genommen werden. Die Schulen mit Übermittagbetreuung erfüllen nicht diese Voraussetzung, weshalb für bedürftige Kinder keine Landesförderung gewährt werden kann.
Aus Gründen der Gleichbehandlung für Kinder in der pädagogischen Übermittagsbetreuung soll der LVR die Kosten bei der schultäglichen Mittagsverpflegung die Kosten bis auf den Kostenbeitrag durch die bedürftigen Kinder von einem 1,00 € pro bedürftigem Kind/Tag durch Eigenmittel tragen. Zu diesen Kosten wären ggf. auch die Kosten für Küchenhilfen im Rahmen der Essensversorgung durch den LVR zu tragen. (Kosten ca. 100.000 €)