Antrag-Nr. 13/53
Begründung:
Geistig behinderte Menschen sind besonderen Risiken ausgesetzt, psychisch zu erkranken. Ihren besonderen Bedürfnissen kann in psychiatrischen Stationen der Regelversorgung häufig nicht angemessen Rechnung getragen werden. Vor diesem Hintergrund hatte der Landschaftsverband in der 11. Wahlperiode die Errichtung von 2-3 Kompetenzzentren im Rheinland beschlossen: Im engen Zusammenwirken der LVR-Kliniken und der Heilpädagogischen Hilfen soll den besonderen Behandlungsbedürfnissen geistig behinderter Menschen optimal Rechnung getragen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, den Stand der Entwicklung zu evaluieren und zu berichten.