LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/1212
öffentlich
Datum:
03/25/2011
Dienststelle:
Fachbereich 06
Bearbeitung:
Eichhorn-Thiel
Ältestenrat11.04.2011Beratung
Landschaftsausschuss11.04.2011Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Genehmigung von Dienstreisen für die Mitglieder der Landschaftsversammlung und der Gremien
Beschlussvorschlag:
Der Genehmigung der Dienstreisen der Mitglieder der Landscahftsversammlung Rheinland und ihrer Gremien wird gemäß Vorlage 13/1212 für die Dauer der 13. Wahlperiode der Landschaftsversammlung zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:PG 043
Erträge:gem. Entschädigungssatzung
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
L u b e k
Begründung der Vorlage Nr. 13/1212:

I. Rechtliche Grundlage:

§ 5 Entschädigungssatzung des LVR

Dienstreisen der Mitglieder der LVers und der Ausschüsse sind grundsätzlich vor Antritt der Reise dem LA zur Genehmigung vorzulegen.

Dienstreisen von Ausschüssen und Kommissionen oder Teile dieser Gremien sind zunächst von dem jeweiligen Fachausschuss zu beschließen.

In Eilfällen genügt die Einwilligung des Vors. des LVers, der die nachträgliche Genehmigung des LA einholt.

II. Bisheriges Verfahren:

Um nicht für jede Dienstreise eines Mitgliedes der LVers eine einzelne Dienstreisegenehmigung des LA einholen zu müssen , hat der LA zu Beginn der Wahlperiode, in seiner Sitzung am 19.02.2010 (Vorlage 13/22), für folgende Fälle eine generelle Dienstreisegenehmigung als Grundsatzbeschluss für die Dauer der Wahlperiode erteilt:

1. Dienstreisen innerhalb NRWs
für alle MLVers und Sachkundige Bürger der Gremien, die sie auf Grund von Einladungen des LVR oder als Vertreter in den Beteiligungen des LVR durchführen.

2. Dienstreisen innerhalb der Länder der Europäischen Union
für den Vors. LVers und seine Stellvertreter
für die Fraktionen und Teile der Fraktionen
für den LVR-Direktor

Erweitert wurde dieser Grundsatzbeschluss durch die Entscheidung des LA vom 14.07.2010 (Vorlage 13/501) um

3. Dienstreisen innerhalb Deutschlands
für alle Mitglieder der LVers und sachkundigen Bürger der Gremien für die Wahrnehmung von repräsentativen Verpflichtungen sowie die Teilnahme an Sitzungen der Gremien. 

III. Erweiterung des bisherigen Verfahrens 

In der Sitzung des Ältestenrates am 18.02.2011 wurde das Thema " Genehmigung von Dienstreisen" erneut beraten und von der Verwaltung die Überprüfung einer Erweiterung zugesagt.

In Abstimmung mit dem Vorsitzenden der Landschaftsversammlung wird folgende Erweiterung der generellen Dienstreisegenehmigung vorgeschlagen:

" Dienstreisen der Mitglieder des Ältestenrates innerhalb der Länder der Europäischen Union, die nicht länger als drei Tage dauern, werden vom Vorsitzenden des Landschaftsausschusses genehmigt.

Einmal jährlich erhält der Landschaftsauschuss eine Aufstellung dieser durchgeführten Reisen einsch ließlich der entstandenen Kosten."

Die gesamte generelle Dienstreisegenehmigung ist als Anlage beigefügt.

Eichhorn-Thiel

Anlagen: