LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/2711
öffentlich
Datum:
02/05/2013
Dienststelle:
Steuerungsdienst 41
Bearbeitung:
Frau Kaltenbach
Landesjugendhilfeausschuss23.02.2013empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss15.03.2013Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Berücksichtigung des U3-Rechtsanspruchs für die Einzelintegration im Kindergartenjahr 2013/2014
Beschlussvorschlag:
Für Kinder mit Behinderungen, die im Rahmen der Einzelintegration in Kindertagesstätten betreut werden, gilt für das Kindergartenjahr 2013/2014 gemäß Vorlage Nr. 13/2711 folgende Regelung:

1. Kinder mit Behinderungen können in allen Gruppenformen betreut werden. Dies gilt sowohl für Kinder, die schon in der Einzelintegration betreut werden, als auch für neu aufzunehmende Kinder.

2. Die Aufnahme von Kindern mit Behinderungen in einer Gruppe unterliegt grundsätzlich keiner Beschränkung. Es sollte jedoch ein ausgewogenes Mischungsverhältnis von Kindern mit und ohne Behinderungen angestrebt werden. Bei jeder Aufnahme eines Kindes mit Behinderung muss die Gruppenstärke, wie bisher, um jeweils einen Platz reduziert werden. Maximal können vier Kinder mit Behinderungen in einer Gruppe aufgenommen werden. Ab dem fünften Kind gelten die Regelungen für eine integrative Gruppe.

Ausnahme: Bei der Aufnahme von Kindern mit Behinderungen in der Gruppenform II gilt eine Beschränkung für die Anzahl der Aufnahme behinderter Kinder. Hier können maximal zwei Kinder mit Behinderungen betreut werden. Die mögliche Gruppenstärke beträgt dann in dieser Gruppenform 8 Kinder unter drei Jahren, hiervon zwei Kinder mit Behinderungen. Eine Verbesserung des Personalschlüssels ist in dieser Gruppe besonders wichtig.

3. Die weiteren pädagogischen, personellen und räumlichen Rahmenbedingungen behalten ihre Gültigkeit.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
L u b e k 
Zusammenfassung:

Derzeit werden Kinder mit Behinderungen in der Gruppenform III (Kinder im Alter von drei Jahren und älter), in besonders begründeten Ausnahmefällen in der Gruppenform I (Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung) im Rahmen der Einzelintegration gefördert. Kinder mit Behinderungen in der Gruppenform II (Kinder im Alter unter drei Jahren) bleiben bisher in der Förderung unberücksichtigt.

Um dem U3-Rechtsanspruch Rechnung zu tragen, ist die bisherige Beschlusslage für die Förderung der Einzelintegration im Kindergartenjahr 2013/2014 für alle Kinder mit Behinderungen in Regeleinrichtungen anzupassen.

Aus diesem Grund sollen vorgegebene Bedingungen an eine Förderung im Rahmen der Einzelintegration an die heutigen Erfordernisse angepasst werden, so dass alle Kinder mit Behinderungen in Regeleinrichtungen im Kindergartenjahr 2013/2014 diese Förderung erhalten können. Zum Kindergartenjahr 2014/2015 werden die im Rahmen in der Einzelintegration geförderten Kinder in das neu zu entwickelnde Förderverfahren  „Kindpauschalen“ übergeleitet.


Begründung:
Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden