Vorlage-Nr. 13/2711
Beschlussvorschlag:
Für Kinder mit Behinderungen, die im Rahmen der Einzelintegration in Kindertagesstätten betreut werden, gilt für das Kindergartenjahr 2013/2014 gemäß Vorlage Nr. 13/2711 folgende Regelung:
1. Kinder mit Behinderungen können in allen Gruppenformen betreut werden. Dies gilt sowohl für Kinder, die schon in der Einzelintegration betreut werden, als auch für neu aufzunehmende Kinder.
2. Die Aufnahme von Kindern mit Behinderungen in einer Gruppe unterliegt grundsätzlich keiner Beschränkung. Es sollte jedoch ein ausgewogenes Mischungsverhältnis von Kindern mit und ohne Behinderungen angestrebt werden. Bei jeder Aufnahme eines Kindes mit Behinderung muss die Gruppenstärke, wie bisher, um jeweils einen Platz reduziert werden. Maximal können vier Kinder mit Behinderungen in einer Gruppe aufgenommen werden. Ab dem fünften Kind gelten die Regelungen für eine integrative Gruppe.
Ausnahme: Bei der Aufnahme von Kindern mit Behinderungen in der Gruppenform II gilt eine Beschränkung für die Anzahl der Aufnahme behinderter Kinder. Hier können maximal zwei Kinder mit Behinderungen betreut werden. Die mögliche Gruppenstärke beträgt dann in dieser Gruppenform 8 Kinder unter drei Jahren, hiervon zwei Kinder mit Behinderungen. Eine Verbesserung des Personalschlüssels ist in dieser Gruppe besonders wichtig.
3. Die weiteren pädagogischen, personellen und räumlichen Rahmenbedingungen behalten ihre Gültigkeit.