LVIS Recherche - Vorlage
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Ergänzungsvorlage-Nr. 12/3789/2
öffentlich
Datum:
02/13/2009
Dienststelle:
Fachbereich 44
Bearbeitung:
Frau Veith
Schulausschuss02.03.2009Beratung
Landesjugendhilfeausschuss09.03.2009zur Kenntnis
Tagesordnungspunkt:
Ferienmaßnahmen an LVR-Förderschulen, Förderschwerpunkt: Körperliche und motorische Entwicklung
Kenntnisnahme:
Der Bericht über Ferienmaßnahmen an LVR-Förderschulen, Förderschwerpunkt: Körperliche und motorische Entwicklung, wird gemäß Vorlage Nr. 12/3789/2 zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge: keinekeine
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen: keinekeine
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

€eine
Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:keine
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
In Vertretung

M e r t e n s
Begründung der Ergänzunsvorlage Nr. 12/3789/2

Der Schulausschuss der Landschaftsversammlung Rheinland hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 19.11.2008 beauftragt zu prüfen bzw. ihn darüber zu informieren,

  1. ob Ferienbetreuungsmaßnahmen an LVR-Förderschulen, Förderschwerpunkt   Körperliche und motorische Entwicklung (KM), von eigenem Personal oder von externen Kräften übernommen würden
  2. inwieweit die Fördervereine der LVR-Förderschulen KM in der Lage und bereit sind, Ferienangebote zu finanzieren und ggfs. auch selbst zu organisieren
  3. wie die Jugendhilfe einbezogen werden kann.

Zu 1.

Auf die Anfrage der Verwaltung an das Ministerium für Schule und Weiterbildung vom 28.10.2008 hin (s. Anlage 1 der Vorlage Nr. 12/3789) liegt noch keine Antwort vor. Das MSW hat eine Stellungnahme für Mitte Februar dieses Jahres in Aussicht gestellt. Sofern die Stellungnahme bis zum Sitzungstermin am 02.03.2009 vorliegt, wird die Verwaltung hierüber mündlich berichten. 

Zu 2.

Die Befragung aller LVR-Förderschulen KM ergab, dass nur wenige Fördervereine in der Lage bzw.bereit wären, sich an Ferienmaßnahmen einzelner Schülerinnen und Schüler finanziell zu beteiligen.

Die meisten Fördervereine sind zu klein, um Maßnahmen in dieser Größenordnung zu finanzieren. Sie leisten i. d. R. bereits umfängliche Unterstützungsarbeit für die Schulen, indem sie Klassenfahrten und Freizeiten oder andere Projekte finanziell unterstützen, Schulbusse - z. T. rollstuhlgerecht - für diese Fahrten und für Unterrichtsfahrten zur Verfügung stellen. Darüber hinaus bestehen für die überwiegenden Anzahl der Fördervereine keine weiteren finanziellen Ressourcen. Die Stellungnahmen der einzelnen LVR-Förderschulen sind der Anlage 1, Punkt 1, dieser Vorlage zu entnehmen.

Zu 3.

Zwei von vier Jugendhilfeträgern, die bereits OGS-Partner in LVR-Förderschulen HK und/oder Sehen sind, können sich die Organisation von Ferienangeboten in LVR-Förderschulen KM vorstellen. Zum Teil verfügen die Jugendhilfeträger über behindertenspezifisch qualifiziertes Personal bzw. würden solches einstellen. Nach Klärung der Kostenfrage und des Bedarfs der körperbehinderten Mädchen und Jungen benötigten die OGS-Jugendhilfeträger zwei bis drei Monate Vorlaufzeit, um auch Ferienbetreuungsmaßnahmen in LVR-Förderschulen KM vorzuhalten. Die Stellungnahmen der Jugendhilfeträger sind der Anlage 1, Punkt 2, dieser Vorlage zu entnehmen.

Als einzige LVR-Förderschule KM stellt die Viktor-Frankl-Schule in Aachen der Lebenshilfe e.V. bereits zwei Wochen in den Sommerferien Schulräume zur Verfügung, damit diese gemeinsam mit dem Verein für körperbehinderte Menschen ((VkM) ein Ferienprogramm für 25 Mädchen und Jungen der Förderschule KM und der Förderschule GE in Aachen durchführen kann. Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler sowie eine warme Mittagsverpflegung ist in den Leistungen inbegriffen.

Die Kosten werden nach Auskunft der Schulleitung von den jeweiligen Pflegeversicherungen der Eltern durch das Pflegegeld getragen bzw. als Kurzzeitpflege anerkannt.

Die Verwaltung wird recherchieren, ob dieses Angebot auf die anderen LVR-Förderschulen KM in Zusammenarbeit mit örtlichen Einrichtungen der Lebenshilfe e. V. übertragbar ist und den Schulausschuss in einer der nächsten Sitzungen hierüber informieren.

In Vertretung

M e r t e n s