Antrag-Nr. 13/178
Begründung:
Unter Zugrundelegung unserer Anträge 13/176 und 13/177 ist die Landschaftsumlage von verwaltungsseitigen 17 Prozentpunkten auf 16,5 Prozentpunkte zu senken.
Mit vorgenanntem Beschluss dokumentiert der LVR seine Solidarität mit und seine Verantwortung für die kommunale Familie und trägt der finanziellen Situation der Städte, Kreise und Gemeinden Rechnung. Zugleich wird jedoch auch der Verzehr von Eigenkapital durch den LVR vermieden.