Durch die Auflösung des nordrhein-westfälischen Landtages und die Neuwahl des Parlamentes ist wohl nicht mehr vor Ende des Jahres 2012 mit der Veröffentlichung eines Landesaktionsplanes zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu rechnen. Aus Sicht der Verwaltung ist ein solcher insbesondere aus schulischer Perspektive weiterhin unverzichtbar für die Erarbeitung eines entsprechenden LVR-Aktionsplans.
Mit dieser Vorlage schlägt die Verwaltung dennoch Grundsätze und erste strukturierende Aspekte für einen LVR-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vor, um insbesondere die Bearbeitung solcher Handlungsfelder voran bringen zu können, bei denen eine enge Abstimmung mit landesrechtlichen Voraussetzungen nicht unmittelbar notwendig ist.
Die Umsetzung des LVR-Aktionsplans soll in den auf der BSC-Methode basierenden Gesamtsteuerungsprozess im LVR integriert werden, um die Nachhaltigkeit bestmöglich zu sichern.