Für die inklusive Betreuung der Kinder mit einer wesentlichen Behinderung und der Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, hat der Landschaftsverband Rheinland Förderrichtlinien entwickelt, die durch den Landschaftsausschuss in seiner Sitzung am 07.04.2014 beschlossen werden.
Zusätzlich zu den Richtlinien ist eine Fördersatzung durch die Landschaftsversammlung Rheinland zu beschließen, um eine Ermächtigungsgrundlage für die finanzielle Abwicklung der Förderung zu erhalten.