LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Ergänzungsvorlage-Nr. 13/1873/1
öffentlich
Datum:
02/03/2012
Dienststelle:
Fachbereich 21
Bearbeitung:
Frau Kremer
Landschaftsausschuss03.02.2012empfehlender Beschluss
Landschaftsversammlung13.02.2012Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Einwendungen gegen die Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Rheinland für das Haushaltsjahr 2012
Beschlussvorschlag:
"1. Die gemeinschaftlichen Einwendungen der 22 Mitgliedskörperschaften bezüglich der Höhe der Schlüsselzuweisungen und der Höhe der Umlagegrundlagen werden dem Grunde nach anerkannt, laufen aber ins Leere, weil sich ein entsprechender Mehrbedarf ergeben hat, zu dessen Deckung die Mehrerträge erforderlich sind.
2. Die gemeinschaftlichen Einwendungen der 22 Mitgliedskörperschaften bezüglich der Abschreibung der RWE Aktien können durch den Beschluss des Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 01.02.2012, wonach für das Jahr 2012 auf die planmäßige Abschreibung der RWE-Aktien verzichtet werden soll, als im Ergebnis erledigt betrachtet werden. Die Begründung der Einwendenden zum Themenkomplex wird als unbegründet zurück gewiesen.
3. Durch den Beschluss des Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 01.02.2012 den Ansatz für die Wertberichtigung der RWE Aktien zu streichen und den Umlagesatz auf 16,7 %-Punkte festzusetzen wird den Einwendungen zum Umlagesatz teilweise entsprochen.
4. Die Einwendungen des Kreises Kleve zu den freiwilligen Leistungen des LVR werden zurückgewiesen."
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
L u b e k
Zusammenfassung:

Aufgrund der eingegangenen Einwendungen gegen die Haushaltssatzung 2012 hat der  Finanz- und Wirtschaftsausschuss am 01.02.2012 gemäß Vorlage Nr. 13/1873 mehrheitlich beschlossen:

 

Gemäß Vorlage Nr. 13/1873 werden:

1.    Die gemeinschaftlichen Einwendungen der 22 Mitgliedskörperschaften bezüglich der Höhe der Schlüsselzuweisungen und der Höhe der Umlagegrundlagen dem Grunde nach anerkannt, laufen aber ins Leere, weil sich ein entsprechender Mehrbedarf ergeben hat, zu dessen Deckung die Mehrerträge erforderlich sind.

2.    Die gemeinschaftlichen Einwendungen der 22 Mitgliedskörperschaften bezüglich der Abschreibung der RWE Aktien als unbegründet zurückgewiesen.

3.    Die Einwendungen des Kreises Kleve zu den freiwilligen Leistungen des LVR zurückgewiesen.

Die Verwaltung hatte mit Vorlage zum Haushalt Nr. 13/1885 empfohlen, den Umlagesatz auf 17,0%-Punkte festzusetzen und den geplanten Ansatz einer Wertberichtigung der RWE Aktien beizubehalten. Hieraus abgeleitet empfahl die Verwaltung der politischen Vertretung, wie o. a. zu beschließen.

In derselben Sitzung hat der Finanz- und Wirtschaftsausschuss jedoch auch mehrheitlich beschlossen (Antrag 13/ 180 von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP):

  1. Der geplante Ansatz einer Wertberichtigung auf RWE-Aktien zum 31.12.2012 wird für den Haushalt 2012 gestrichen.
  2. Die Umlage wird auf 16,7 % festgesetzt.

 

Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die Vorlage Nr. 13/1873 inhaltlich zu ergänzen und eine ergänzte Beschlussempfehlung auszusprechen.

 

 

 


Begründung:
Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden