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Antrag-Nr. 12/87
öffentlich
Datum:
11/03/2005
Antragsteller:
Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP, SPD
Gesundheitsausschuss18.11.2005Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Rechtsformen prüfen
Beschlussvorschlag:
Vor dem Hintergrund der Finanzkrise der Krankenhausversorgung werden auch in der psychiatrischen Krankenhausversorgung bundesweit zunehmende Privatisierungstendenzen wirksam. So hat die niedersächsische Landesregierung beschlossen, die zehn Landeskrankenhäuser europaweit zum Verkauf anzubieten. Im Zuge der starken öffentlichen Proteste gegen diese Verkaufsabsichten schlug VER.DI vor, die Landeskrankenhäuser in eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) umzuwandeln.

Vor diesem Hintergrund, und um die in Antrag 12/59 von SPD, GRÜNEN und FDP genannten Ziele umzusetzen, wird die Verwaltung aufgefordert, zeitnah ein externes Gutachten zu veranlassen; der Gutachter bzw. die Gutachterin soll Erfahrungen in der Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung haben.


Das Gutachten soll darlegen:


• praktische Schwierigkeiten und Beschränkungen der gegenwärtigen Rechtsform bei der Umsetzung und Erreichung wirtschaftlicher und gesundheitspolitischer Zielvorgaben im Vergleich zu alternativen Modellen, insbesondere unter dem Aspekt von Outsourcing und Kooperationsprojekten

• Vor – und Nachteile von gGmbH, GmbH, Eigenbetrieb und AöR aus gesellschaftsrechtlicher, steuerrechtlicher und wirtschaftlicher (einschließlich vergaberechtlicher und personalwirtschaftlicher) Sicht


• die Möglichkeiten zur Ausgestaltung von Leitungs- und Aufsichtsstrukturen, insbesondere hinsichtlich der rechtlichen Stellung und der wirtschaftlichen Entscheidungsverantwortung von Geschäftsführung und Eigentümern/Gesellschaftern sowie der Gestaltungsmöglichkeiten der politischen Vertretung

• die kommunal- und regionalpolitischen Gestaltungsspielräume hinsichtlich gesundheitspolitischer Zielsetzungen unterschiedlicher Rechtsformen

• die wettbewerbs- bzw. beihilferechtliche Problematik unterschiedlicher Rechtsformen und unterschiedlicher Beteiligungsverhältnisse im Lichte europäischer Rechtsnormen und der Entwicklung der Rechtsprechung des EuGH

• in Hinblick auf zukünftige Entwicklungen die formal-rechtlichen Möglichkeiten und steuerlichen Auswirkungen von Ausgründungen von Unternehmensbereichen sowie der Bildung von Gemeinschaftsgesellschaften, insbesondere mit Einrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft

• eine optimale Gliederung einer zukünftigen Klinikstruktur

• notwendige kommunalrechtliche und sonstige Voraussetzungen für eine Rechtsformänderung
Begründung: erfolgt mündlich
Unterschriften:
Ulrike Kessing
Hans-Otto Runkler
Klaus Brausch

Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden