Ergänzungsvorlage-Nr. 13/1757/1
Beschlussvorschlag:
1. Der Wirtschaftsplanentwurf der LVR-Jugendhilfe Rheinland für das Jahr 2012 einschließlich des Kassenkreditrahmens wird unter Berücksichtigung des Veränderungsnachweises in der Fassung der Vorlage Nr. 13/1757/1 festgestellt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Wirtschaftsplanentwurf 2012 bis zur Drucklegung noch an die aktuelle Entwicklung anzupassen und ggf. erforderliche Änderungen ohne Einzelaufführungen in den Veränderungsnachweisen bei der Drucklegung des endgültigen Wirtschaftsplanes vorzunehmen, soweit diese keine Auswirkungen auf das ausgewiesenene Ergebnis haben
Begründung zur Vorlage 13/1757/1:
Der Betriebsausschuss der LVR-Jugendhilfe Rheinland hat in seiner Sitzung am 21.11.2011 den Tagesordnungspunkt mit der Vorlagen Nr. 13/1757 auf die Sitzung vom 23.01.2012 vertagt.
Veränderungsnachweis:
Die finanzielle Höhe des Umbaubedarfes unter Ziffer 1.5 des Vermögensplanes im Wirtschaftsplanentwurf 2012 stand bei Aufstellung des Wirtschaftsplanentwurfes noch nicht fest. Das von uns im Herbst beauftragte Architekturbüro hat nun konkrete Zahlen vorgelegt. Die voraussichtlichen Umbaukosten betragen rd. 400 T€.
Der Einsatz dieser Mittel rechnet sich langfristig. Der Mieter ist bereit eine entsprechend längere vertragliche Mietbindung in einer entsprechenden Miethöhe mit uns abzuschließen.
Es ist zudem eine Win-Win-Situation. Wir bekommen die Investitionen über die Miete refinanziert und haben darüberhinaus das Gebäude sowohl baulich als auch energetisch auf einen aktuellen Stand und gegenüber dem heutigen Zustand in einen erheblich verbesserten Zustand gebracht, was die Vermiet- und mithin Verwertbarkeit über die 15 Jahre hinaus nachhaltig sichert.
Begründung zur Vorlage 13/1757:
Im Rahmen der Einbringung des Haushaltes 2012 in der Sitzung der Landschaftsversammlung am 12.10.2011 (Vorlage Nr. 13/1623) wurden die gebundenen Exemplare der Wirtschaftsplanentwürfe als Anlage zur Haushaltssatzung vorgelegt.
Der Betriebsaussschuss berät gem. §9 Abs.1 Nr.1 der Betriebssatzung für die Jugendhilfeeinrichtungen des Landschaftsverbandes Rheinland über den Entwurf des Wirtschaftsplanes der LVR-Jugendhilfe Rheinland.
Bezüglich der Einzelheiten wird auf Teil D des gebundenen Exemplares verwiesen.
Sollten wesentliche rechtskräftig genehmigte Entgeltvereinbarungen für das Jahr 2012 sowie Änderungen bei den Vermögensplänen/Investit
ionsprogrammen noch rechtzeitig vor den anstehenden Beratungen vorliegen, so ist beabsichtigt, die entsprechenden Ergebnisse im Rahmen einer Ergänzungsvorlage in die Wirtschaftspläne einzustellen. Sollte dies im zeitlichen Rahmen nicht möglich sein, bittet die Verwaltung um Zustimmung, die Wirtschaftsplanentwürfe bis zur Drucklegung ggfls. anzupassen.
Es handelt sich um eine Empfehlungsvorlage für die Landschaftsversammlung am 13.02.2012.
D r. L a m b e r t z
Betriebsleitung