Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/5
öffentlich
Datum: | 01/13/2010 |
Dienststelle: | Fachbereich 21 |
Bearbeitung: | Frau Zimmermann |
| |
Tagesordnungspunkt:
Mitgliederversammlung des Städtetages NRW am 10.06.2010 in Neuss
hier: Benennung von Delegierten
Beschlussvorschlag:
"Der Landschaftsausschuss benennt gemäß Satzung des Städtetages NRW folgende drei Vertreterinnen / Vertreter des Landschaftsverbandes Rheinland zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung am 10.06.2010 in Neuss:
1. ___________________________
2. ___________________________
3. ___________________________"
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe: | PG 043 (politische Gremien) |
Erträge: | | Aufwendungen: | gem. Entschädigungssatzung |
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan
| ja | /Wirtschaftsplan | |
Einzahlungen: | | Auszahlungen: | gem. Entschädigungssatzung |
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan | ja | /Wirtschaftsplan | |
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:
| |
Jährliche ergebniswirksame Folgekosten: | |
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten | ja |
Unterschrift:
V o i g t s b e r g e r
Begründung der Vorlage Nr. 13/5:
Die Mitgliederversammlung des Städtetages NRW tritt gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung alle zwei Jahre zusammen.
Die nächste Mitgliederversammlung des Städtetages NRW findet am 10.06.2010 in Neuss statt. Das Thema zu dieser Mitgliederversammlung steht noch nicht fest.
Der Landschaftsverband Rheinland ist gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung außerordentliches Mitglied des Städtetages NRW.
Gemäß § 6 Abs. 2 b) der Satzung entsenden außerordentliche Mitglieder drei Vertreterinnen / Vertreter mit Stimmrecht in die Mitgliederversammlung. Gemäß § 113 Abs. 2 GO wäre für die Verwaltung des Landschaftsverbandes Rheinland ein Delegierter vorzusehen.
Da der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland Mitglied des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages ist und somit gemäß Satzung zur Mitgliederversammlung des Städtetages NRW ebenfalls stimmberechtigt ist, verzichtet die Verwaltung auf die Benennung eines weiteren Verwaltungsdelegierten.
Der Landschaftsausschuss kann somit insgesamt drei Delegierte in die Mitgliederversammlung entsenden.
Des weiteren besteht die Möglichkeit, Gäste zur Mitgliederversammlung zu entsenden.
Im Auftrag
K a s c h n y