Antrag-Nr. 13/81
Begründung:
Der damalige Beschluss ist erfolgt, um durch eine trägerseitige Entlastung die LVR-Kliniken in die Lage zu versetzen, ihre Personalkostenbudgets für die Refinanzierung der Kosten des aktiv tätigen Personals insbesondere in den patientennahen Berufsgruppen zu verwenden. Insbesondere sollte dadurch die aufgrund der seit Jahren herrschenden Budgetdeckelung zunehmend unzureichende PsychPV-Ausstattung verbessert werden. Die hohen Pensionsverpflichtungen, die nach den Feststellungen der Wirtschaftsprüfer in ihren Jahresabschlussberichten insgesamt bei rd. 70 Mio. Euro liegen, ließen den Kliniken hierfür aus eigener Kraft keinen Spielraum.
Dieser Grund ist inzwischen weggefallen. Nach Darstellung der Verwaltung in den Krankenhausausschuss-Sitzungen sowie im Gesundheitsausschuss im April 2010 konnte durch ein erfolgreiches Schiedsstellenverfahren gegen die Krankenkassen erreicht werden, dass die LVR-Kliniken Millionenbeträge für die Erhöhung der PsychPV-Ausstattung zusätzlich erhalten. Von daher bedarf es keiner trägerseitigen Finanzierungsunterstützung mehr zur Verbesserung der patientennahen Personalausstattung im Klinikbereich.
Die Kliniken haben die Zielvorgabe, aus eigener Kraft eine Rendite von 3 % als Beitrag zur Finanzierung des anstehenden Bauprogrammes zu erwirtschaften. Trägerzuwendungen zu den laufenden Betriebskosten stehen damit nicht in Einklang.