Antrag-Nr. 12/54
Beschlussvorschlag:
Zur Unterstützung der/des Vorsitzenden bei der Vorbereitung der Tagungen der Landschaftsversammlung und der Sitzungen des Landschaftsausschusses wird der Ältestenrat gebildet, der sich aus der/dem Vorsitzenden der Landschaftsversammlung und des Landschaftsausschusses sowie den Fraktionsvorsitzenden, im Verhinderungsfall einer/einem stellvertretenden Vorsitzenden, und den Fraktionsgeschäftsführerinnen/Fraktionsgeschäftsführern zusammensetzt. Der Ältestenrat kann durch einstimmigen Beschluss weitere Mitglieder hinzuwählen. Der Ältestenrat kann, auch ständig, Gäste zulassen. Die/der Landesdirektorin/Landesdirektor sowie die/der Erste Landesrätin/Landesrat nehmen an den Sitzungen des Ältestenrates teil; sie können weitere Bedienstete hinzuziehen.