LVIS Recherche - Vorlage
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 12/2921
öffentlich
Datum:
12/13/2007
Dienststelle:
Amt 91
Bearbeitung:
Frau Altena
Landschaftsausschuss10.01.2008Beratung
Kulturausschuss20.02.2008zur Kenntnis
Tagesordnungspunkt:
Satzungen der Stiftungen Zollverein und RuhrMuseum, Rahmenvertrag zur Kooperation des LVR mit der Stiftung Zeche Zollverein
hier: Dringlichkeitsentscheidung
Kenntnisnahme:
Die Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß Vorlage Nr. 12/2921 zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
 

M o l s b e r g e r
Begründung der Vorlage Nr. 12/2921:

 

Dringlichkeitsentscheidung

Der Landschaftsausschuss hat in seiner Sitzung vom 07.12.2007 die Ergänzungsvorlage 12/2848/1 ohne Votum beraten, da die Verwaltung im Rahmen der Berichterstattung dem Gremium aktuelle, den Beschlussvorschlag modifizierende, Sachstände vorgetragen hat.

Die Änderungen beziehen sich auf folgende Punkte der Satzungsentwürfe sowohl der Stiftung Zollverein als auch der unselbständigen Stiftung RuhrMuseum sowie der jeweiligen Zuwendungsverträge:

 

  1. die beabsichtigte Zuwendungsdauer,
  2. den Zeitraum, für den im Fall einer Rückübertragung des RuhrMuseums Finanzierungsbeiträge des LVR zu leisten wären und
  3. den vom LVR geforderten Rahmenvertrag zwischen allen Vertragspartnern.

Die Punkte 1 und 2 sollen wie in der Fassung der Ursprungsvorlage 12/2848 kommuniziert, den zeitlichen Förderrahmen bis 2016 beschreiben und als Frist im Vermögensanfall max. 5 Jahre vorsehen (siehe Anlage 1 und 2).

Die Stiftungsaufsicht hat auf dieser Grundlage ihre Zustimmung für die Satzungen wie auch für die jeweiligen bilateralen Zuwendungsverträge zugesagt. Damit ist der Vorbehalt  des LVR ausgeräumt.

Der Rahmenvertrag wird von der Verwaltung auf dieser Basis ebenfalls weiter entwickelt und abgeglichen (siehe Anlage 3).

Als Termin für die Unterzeichnung der o.g. Vertragswerke sowie die Paraphierung des Rahmenvertrages wird der 19.12.2007 angestrebt. Damit wären die haushaltsrechtlichen Bedingungen des Landes NRW zur Finanzierung sowie der angestrebte Gründungstermin zum 01.01.2008 von der Stiftung Zollverein sowie der unselbständigen Stiftung RuhrMuseum gewährleistet.

Es wurde darüber hinaus gemäß § 8 der Satzung der Stiftung Zollverein ein Stiftungsrat eingerichtet, der die bisherigen Aufgaben des Kuratoriums übernimmt.

Gemäß § 8 Abs. 1 der Stiftungssatzung werden zwei Mitglieder vom Land NRW und je ein Mitglied vom LVR und der Stadt Essen in den Stiftungsrat entsandt. Die konstituierende Sitzung wird bereits am 19.12.2007 stattfinden.

Es wird vorgeschlagen, den Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland entsprechend § 2 des Rahmenvertrages in den Stiftungsrat zu berufen, da der Landesdirektor den bisherigen Neustrukturierungsprozess auf Zollverein maßgeblich in den einschlägigen Verhandlungen mit begleitet hat.

Gemäß § 12 Abs. 2 der Stiftungssatzung werden zukünftig jeweils fünf Mitglieder vom Land NRW, der Stadt Essen und dem LVR in das Kuratorium entsandt.

Bisher waren drei Mitglieder im Kuratorium der Stiftung vertreten. Die Benennung der zwei weiteren Mitglieder des LVR ist für die nächste Sitzung des Landschaftsausschusses vorgesehen.

Das Kuratorium hat zukünftig die Aufgabe, den Vorstand und den Stiftungsrat zu beraten und  Empfehlungsbeschlüsse zu fassen.

 

 

 

 

 

 

 

  

  

  

  

  

  

  

Beschlusstext:

  1. Den Abschluss der Satzung zur Stiftung Zollverein (Anl.1) und der Satzung der unselbständigen Stiftung RuhrMuseum (Anl. 2) wird gemäß Vorlage 12/2921 in der Fassung vom 05.12.2007 zugestimmt.
  2. Dem Entwurf der Rahmenvereinbarung (Anl. 3) in der Fassung vom 10.12.2007 wird zugestimmt (kleine textliche Anpassungen können noch folgen, inhaltlich sind die wesentlichen Punkte festgelegt). Die Verwaltung wird beauftragt, die Paraphierung dieser Vereinbarung parallel zur Unterzeichnung der zur Gründung der erweiterten Stiftung Zollverein sowie der unselbständigen Stiftung RuhrMuseum notwendigen Vertragswerke vorzubereiten.
  3. Die Zustimmung zur Zustiftung in Höhe von 10.000 € zur unselbständigen Stiftung RuhrMuseum erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Klärung der Übernahme des wirtschaftlichen Risikos für Kostenunterdeckungen am Gesamtstandort Zollverein.

 

Köln, den 14.12.2007

M  o l s b e r g e r

Einverstanden:

Köln, den 14.12.2007

D r .  W i l h e l m