LVIS Recherche - Vorlage
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 12/3237
öffentlich
Datum:
05/08/2008
Dienststelle:
Fachbereich 12
Bearbeitung:
Frau Peter
Ausschuss für Personal und allgemeine Verwaltung09.06.2008empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss12.06.2008Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Einstellungsverfahren bei zu 100 % drittmittelfinanziertem Personal
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird bis auf Widerruf ermächtigt, gemäß Vorlage Nr. 12/3237 bei allen zu 100 % fremdfinanzierten Maßnahmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab Entgeltgruppe 13 TVöD (höherer Dienst) und höher einzustellen, ohne die Maßnahme vorher dem Ausschuss für Personal und allgemeine Verwaltung zur Beratung bzw. dem Landschaftsausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Ausschuss für Personal und allgemeine Verwaltung wird regelmäßig halbjährlich über die getroffenen Personalmaßnahmen informiert.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
M o l s b e r g e r 
Begründung der Vorlage Nr. 12/3237:

Der Ausschuss für Personal und allgemeine Verwaltung hat in seiner Sitzung am 15.05.2006 beschlossen, bis auf Widerruf bei Einstellung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im Rahmen von 100 % fremdfinanzierten Maßnahmen des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege (Verursachergrabungen, Maßnahmen der Stiftung zur Förderung der Archäologie in Braunkohlegebieten sowie Maßnahmen nach dem Denkmalförderprogramm) befristet bis zu max. einem Jahr, auf eine vorherige Zustimmung zu der Maßnahme durch den Ausschuss für Personal und allgemeine Verwaltung und den Landschaftsausschuss zu verzichten. Der Ausschusss für Personal und allgemeine Verwaltung wird stattdessen halbjährlich nachträglich über die getroffene Personalmaßnahme informiert.

Diese Regelung hat sich in der Vergangenheit sehr bewährt.

Die Verwaltung bittet daher nunmehr aus Praktikabilitätsgründen darum, diese im Jahr 2006 lediglich auf zu 100 % fremdfinanzierte Maßnahmen im Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege eingeschränkte Ermächtigung auf alle zu 100 % fremdfinanzierten Einstellungen nach Entgeltgruppe 13 TVöD (höherer Dienst) und höher im gesamten Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland (mit Ausnahme der Krankenhauszentralwäschereien, Rhein. Kliniken, HPH-Netze und des Servicebetriebs Viersen) auszuweiten.

Hierdurch kann sichergestellt werden, dass die oftmals sehr kurzfristig notwendigen Einstellungen im Rahmen von drittmittelfinanzierten Maßnahmen künftig noch zeitnaher realisiert werden können, da die Bindung an die Sitzungstermine des Ausschusses für Personal und allgemeine Verwaltung und des Landschaftsausschusses entfällt.

Die Verwaltung wird den Ausschuss für Personal und allgemeine Verwaltung regelmäßig halbjährlich über die getroffenen Personalmaßnahmen informieren.

Zusätzliche Personalkosten entstehen dem Landschaftsverband Rheinland hierdurch nicht.

 

In Vertretung

H ö t t e  

Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden