Antrag-Nr. 12/7
Begründung:
Der Schutz der Nichtraucher hat aus gesundheitlichen Gründen absoluten Vorrang. Inzwischen wird EU oder Deutsches Recht in vielen öffentlichen Gebäuden so durchgesetzt, dass innerhalb der Gebäude Rauchverbot gilt.
Die in kleineren Nichtraucherräumen installierten Absaugeeinrichtungen sind zwar ein guter Anfang, reichen aber nicht aus. Der Vorschlag, im Zuge der Brandschutzmaßnahmen im Standardbettenhaus dem Nichtraucherschutz stärker Rechnung zu tragen, ist leider erst eine langfristige Perspektive.
Wir halten es für dringend erforderlich, sowohl in den normalen Aufenthaltsbereichen als auch in den Freizeitbereichen (z.B. Fernsehraum) genügend rauchfreie Zonen vorzuhalten.