Anfrage-Nr. 13/1
Fragen/Begründung:
Am Mittwoch den 03.01.2010 wurde zwischen den Bauwagenbewohnern auf dem Platz der ehemaligen Straßenmeisterei Bensberg und dem Landschaftsverband Rheinland eine Vereinbarung getroffen, die den Bauwagenbewohnern einen Räumungsaufschub bis Mitte März gewährt.
Es ist ein bergüßenswerter Fortschritt, dass den Bauwagenbewohner damit knapp ein Monat mehr Zeit gegeben wird, ein neues Quartier zu finden. Dennoch ergeben sich folgende Fragen:
1.Warum besteht der LVR auf einer immer noch sehr kurzfristigen Räumung des Grundstückes Kölner Str. 59-61, 51429 Bergisch Gladbach, obwohl auch nach einer Veräußerung nicht damit zu rechnen ist, dass Baumaßnahmen vor dem Frühsommer 2010 beginnen könnten?
2. Aus welchen Gründen hat der LVR die Anwaltskanzlei Cornelius, Bartenbach, Haesemann & Partner (CBH) mit der Räumungsklage beauftragt, die bereits die beiden vorhergehenden Räumungsklagen gegen die Bauwagenbewohner durchgeführt hat?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Bauwagenbewohner bei der Suche nach einem geeigneten dauerhaft von ihnen zu pachtenden Platz zu unterstützen?