LVIS Recherche - Vorlage
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinische Kliniken Düren
Vorlage-Nr. 12/1153
öffentlich
Datum:
01/16/2006
Dienststelle:
Rheinische Kliniken Düren
Bearbeitung:
Frau Barth
Krankenhausausschuss 102.02.2006Beratung
Tagesordnungspunkt:
Beschwerdemanagement in den Rheinischen Kliniken Düren
Kenntnisnahme:
Der Krankenhausausschuss 1 nimmt die Darstellung zum Beschwerdemanagement in den Rheinischen Kliniken Düren gemäß Vorlage Nr. 12/1153 zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten der Maßnahme:keine
Im Haushaltsplan veranschlagt:Nein
Im Wirtschaftsplan veranschlagt:Nein
Mittel stehen zur Verfügung:Nein
Jährliche Folgekosten:keine
Unterschrift:
Für die Betriebsleitung:
Der Kaufmännische Direktor

S c h u l z
Begründung:

Der Krankenhausausschuss 1 hat in seiner Sitzung am 17. November 2005 die Betriebsleitung der Rheinischen Kliniken Düren beauftragt, für die nächste Sitzung das Beschwerdemanagement der Rheinischen Kliniken Düren darzustellen.

Die Patientinnen und Patienten der Rheinischen Kliniken Düren sowie deren Angehörige und Betreuerinnen und Betreuer können sich bei Beschwerden oder Anregungen der nachstehend aufgeführten Möglichkeiten bedienen:

 

1. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf den Stationen und den sonstigen therapeutischen Bereichen

Die Patientinnen und Patienten, deren Angehörige und Betreuer und Betreuerinnen haben die Möglichkeit, Beschwerden und Anregungen unmittelbar an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stationen und sonstigen therapeutischen Bereiche zu richten.

Diese bemühen sich dann, wenn möglich, umgehend Abhilfe zu schaffen, was auch in einer Vielzahl von Fällen erreicht wird.

Ist eine sofortige oder zufriedenstellende Beseitigung des Beschwerdegrundes nicht möglich,  so verweisen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den/die Beschwerdeführer/Beschwerdeführerin je nach Sachverhalt auf den nächsthöheren Vorgesetzten, die Betriebsleitung, die Ombudsperson oder auf die Geschäftsstelle für Beschwerden beim Krankenhausträger.

 

2. Betriebsleitung

In wenigen Einzelfällen wenden sich Patientinnen und Patienten sowie Angehörige und Betreuer/Betreuerinnen bei Anregungen und Beschwerden direkt an die Betriebsleitung.

Nach entsprechender Recherche durch ein federführendes Betriebsleitungsmitglied wird in aller Regel versucht, in einem persönlichen Gespräch mit dem/der Beschwerdeführer/Beschwerdeführerin die Angelegenheit abschliessend zu regeln. Sollte dies nicht erreicht werden können, wird der/die Beschwerdeführer/Beschwerdeführerin darauf verwiesen, sich an die Ombudsfrau oder an die Geschäftsstelle für Beschwerden wenden zu können.

 

3. Ombudsperson

Als Ombudsperson ist Frau Helga Quednau seit Oktober 1998 in den Rheinischen Kliniken Düren tätig. In allen Stationen und therapeutischen Bereichen der Kliniken sind die Hinweise zu den Kontaktmöglichkeiten zur Ombudsfrau deutlich sichtbar ausgehängt.

Die Patientinnen und Patienten haben die Möglichkeit, die Ombudsfrau telefonisch (Anrufbeantworter), persönlich oder schriftlich zu kontaktieren. Darüber hinaus besteht für die Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, bei Nichterreichen der Ombudsfrau im Vorzimmer des Kaufmännischen Direktors telefonisch eine Nachricht über eine gewünschte Kontaktaufnahme zu hinterlassen.

Die Ombudsfrau sucht ggf. den Beschwerdeführer/Beschwerdeführerin persönlich auf der Station auf oder empfängt ihn/sie in ihrem Büro zur Besprechung der eingegangenen Beschwerde. In den meisten Fällen können die Beschwerdegründe unmittelbar geklärt und der Beschwerde abgeholfen werden. Ist dieses nicht möglich, erfolgt eine Abstimmung zwischen der Ombudsfrau und dem Kaufmännischen Direktor in einem wöchentlich festgelegten Jourfixe. Ist eine Abhilfe der Beschwerde dann immer noch nicht möglich, wird die Geschäftsstelle für Beschwerden eingeschaltet.

 

4. Geschäftsstelle für Beschwerden

In allen Stationen und therapeutischen Bereichen der Kliniken sind die Hinweise zu den Kontaktmöglichkeiten zur Geschäftsstelle für Beschwerden deutlich sichtbar ausgehängt.

Die Geschäftsstelle bereitet die Entscheidungen des Krankenhausausschusses vor. Hierzu wird der Sachverhalt jeder einzelnen Eingabe  von ihr ermittelt und aufgearbeitet. Dabei nimmt sie Kontakt mit der Beschwerdeführerin / dem Beschwerdeführer auf, holt Stellungnahmen bei der Klinikleitung ein und führt auch Ermittlungen vor Ort durch, z.B. durch Inaugenscheinnahme von Stationen. Zugleich arbeitet sie eng mit dem Fachdezernat &quo t;Gesundheit, Heilpädagogische Netzw erke" zusammen und holt erforderlichenfalls dort fachärztlichen Rat ein.

Nach Abschluss der Ermittlungen wird die Eingabe in Form einer schriftlichen Vorlage mit Beschlussvorschlag dem Krankenhausausschuss zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.

Das Beratungsergebnis wird der Beschwerdeführerin / dem Beschwerdeführer seitens der Geschäftsstelle schriftlich mitgeteilt und erläutert; wichtig ist es hierbei zu verdeutlichen, dass in all diesen Fällen das Anliegen Ernst genommen und den Kritikpunkten nachgegangen wurde.

Innerhalb der Rheinischen Kliniken übernimmt die Verwaltung die Federführung bezüglich der Bearbeitung der Beschwerde. Die für Beschwerden zuständige Mitarbeiterin verteilt die Beschwerde an die im Haus betroffenen Stellen. Sie achtet auf die Einhaltung der Fristen für die Abgabe der Stellungnahme.

Die Stellungnahme wird von der Betriebsleitung bzw. dem zuständigen Mitglied der Betriebsleitung unterzeichnet oder aus dem von der Betriebsleitung unterzeichneten Begleitschreiben geht hervor, dass die beigefügte Stellungnahme die Zustimmung der Betriebsleitung findet.

Die Stellungnahme wird an die Geschäftsstelle für Beschwerden gesandt, die wie oben dargestellt weiter verfährt.

  

Für die Betriebsleitung

Kaufmännischer Direktor

S c h u l z

 

Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden