LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/3137
öffentlich
Datum:
09/04/2013
Dienststelle:
Fachbereich 21
Bearbeitung:
Frau Kremer
Landschaftsversammlung09.09.2013zur Kenntnis
Tagesordnungspunkt:
Benehmensherstellung zur Festsetzung der Landschaftsumlage für das Haushaltsjahr 2014
Kenntnisnahme:
Die Landschaftsversammlung Rheinland nimmt die Vorlage 13/3137 - Benehmensherstellung zur Festsetzung der Landschaftsumlage für das Haushaltsjahr 2014 - zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
L u b e k 
Zusammenfassung:

Im Rahmen der Benehmensherstellung gemäß § 23 Abs. 2 Landschaftsverbandsordnung (LVerbO) in Verbindung mit § 55 Kreisordnung NRW (KrO NRW) können die Mitgliedskörperschaften des LVR zur Höhe der Landschaftsumlage für das Haushaltsjahr 2014 Stellung nehmen. 

Im Rahmen ihrer Beteiligungsrechte erhoben zehn Mitgliedskörperschaften Einwendungen gegen die Höhe der Landschaftsumlage. Daneben liegt eine gemeinschaftliche Einwendung von elf Kreisen und der StädteRegion Aachen sowie eine gemeinschaftliche Einwendung von sieben kreisfreien Städten vor. Alle Stellungnahmen sind als Anlagen 1 bis 12 beigefügt. 

Weitere Stellungnahmen bzw. Anfragen gingen von der Stadt Gummersbach  und der Arbeitsgemeinschaft der Hauptverwaltungsbeamten des Rheinisch-Bergischen Kreises -keine Mitgliedskörperschaften- ein (Anlagen 14 und  15).

In analoger Anwendung des § 55 Abs. 2 KrO NRW sind die im Rahmen der Benehmensherstellung eingegangenen Stellungnahmen der Mitgliedskörperschaften als Einwendungen zu werten und der Landschaftsversammlung zusammen mit der Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung und deren Anlagen zu Kenntnis zu geben.


Begründung:
Anlagen: