Im Mai 2012 haben die Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses das LVR Landesjugendamt Rheinland beauftragt, sich gemeinsam mit dem Land NRW, der Freien Wohlfahrtspflege NRW sowie rheinischen Kommunen an der Entwicklung eines landesweiten Clearingverfahrens für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu beteiligen (Vorlage 13/1235). Die Entwicklung eines Clearingverfahrens ist nun abgeschlossen. Das entwickelte Verfahren wird in der Handreichung zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen dargestellt.
Die Handreichung wird für die Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses in der Sitzung ausgelegt.