In Kenntnis des Beratungsergebnisses des Kulturausschusses vom 23.11.2011 hat die Landesdirektorin mit Schreiben vom 09.12.2011 der Stadt Solingen mitgeteilt, unter welchen Bedingungen der LVR auf eine Garantieerklärung der Leistungen der Kunstmuseum Solingen Betriebsgesellschaft mbH (KMS) verzichten kann und die hieraus resultierenden Vertragsentwürfe vorgelegt. Diese umfassen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit, um die Raumnutzungsrechte abzusichern, sowie eine Erklärung der Stadt zu weiteren von der KMS zu erbringenden Leistungen für die Zentrums-GmbH („kleine“ Garantierklärung).
Nachdem der Rat der Stadt Solingen am 15.12.2011 diesen Bedingungen zugestimmt hat, legt die Verwaltung die Vertragswerke zur Beschlussfassung vor.
Voraussetzung der Gründung der Zentrums-GmbH ist die Zustimmung der kommunalen Aufsichtsbehörden, der Bürgerstiftung und der Stiftungsaufsicht.