LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/1851
öffentlich
Datum:
01/06/2012
Dienststelle:
OE 0
Bearbeitung:
Frau Kessing
Kulturausschuss18.01.2012empfehlender Beschluss
Finanz- und Wirtschaftsausschuss01.02.2012empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss03.02.2012Beschluss
Tagesordnungspunkt:
LVR-Netzwerkprojekt "Zentrum für verfolgte Künste": Gründung einer GmbH
Beschlussvorschlag:
Der Landschaftsausschuss beschließt,
1. eine 51%ige Beteiligung des LVR an der zu gründenden „Zentrum für verfolgte Künste GmbH“,
2. die Mittelbereitstellung der Stammkapitaleinlage entsprechend des LVR-Gesellschaftsanteils in Höhe von 13.260 €,
3. die künftige Mittelbereitstellung zur Leistung eines Betriebskostenzuschusses in Höhe von maximal 290.000 € jährlich.

Der Beschluss erfolgt unter der Maßgabe, dass
1. die Stadt Solingen, die Kunstmuseum Solingen Betriebsgesellschaft mbH (KMS), die Kunstmuseum Solingen Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH und die Bürgerstiftung für verfemte Künste mit der Sammlung Gerhard Schneider den der Vorlage 13/1851 beigefügten Verträgen zustimmen bzw. diese unterzeichnen.
2. die jeweiligen Kommunalaufsichtsbehörden und die Stiftungsaufsicht der Gesell-schaftsgründung und den vorzulegenden Verträgen zustimmen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:025
Erträge:290.000 €
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

ja
Einzahlungen:290.000 €
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplanja
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten: 290.000 €
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehaltenja
Unterschrift:
L u b e k 
Zusammenfassung:

In Kenntnis des Beratungsergebnisses des Kulturausschusses vom 23.11.2011 hat die Landesdirektorin mit Schreiben vom 09.12.2011 der Stadt Solingen mitgeteilt, unter welchen Bedingungen der LVR auf eine Garantieerklärung der Leistungen der Kunstmuseum Solingen Betriebsgesellschaft mbH (KMS) verzichten kann und die hieraus resultierenden Vertragsentwürfe vorgelegt. Diese umfassen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit, um die Raumnutzungsrechte abzusichern, sowie eine Erklärung der Stadt zu weiteren von der KMS zu erbringenden Leistungen für die Zentrums-GmbH („kleine“ Garantierklärung).

Nachdem der Rat der Stadt Solingen am 15.12.2011 diesen Bedingungen zugestimmt hat, legt die Verwaltung die Vertragswerke zur Beschlussfassung vor.

Voraussetzung der Gründung der Zentrums-GmbH ist die Zustimmung der kommunalen Aufsichtsbehörden, der Bürgerstiftung und der Stiftungsaufsicht.


Begründung: