Im Rahmen der Umsetzung zum § 8a SGB VIII wird die Verwaltung beauftragt:
Die seit Inkrafttreten zum 01.10.2005 durchgeführten Aktivitäten des LJHA und des Landesjugendamtes zum § 8a SGB VIII darzustellen und
weitergehende Grundaussagen und Handlungsempfehlungen für die kommunale Praxis, die kurzfristig dem LJHA zur Beschlussfassung vorzulegen sind, zu entwickeln.