Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 12/2926
öffentlich
Datum: | 12/20/2007 |
Dienststelle: | Fachbereich 14 |
Bearbeitung: | Herr Clausmeyer |
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Ausschuss für Personal und allgemeine Verwaltung | 08.01.2008 | empfehlender Beschluss |
Landschaftsausschuss | 10.01.2008 | Beschluss |
Tagesordnungspunkt:
Verfassungsbeschwerde gegen Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Straffung der Behördenstruktur vom 30.10.2007 (Versorgungsverwaltung)
Beschlussvorschlag:
"Die Verwaltung wird ermächtigt, für den LVR Verfassungsbeschwerde oder Zahlungsklage gegen das Land NRW wegen Verstoßes gegen das Konnexitätsprinzip durch Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Straffung der Behördenstruktur vom 30.10.07 zu erheben oder sich an entsprechenden Rechtsbehelfen zu beteiligen."
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe: | 072 |
Erträge: | | Aufwendungen: | € 70.000 werden beantragt |
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan
| | /Wirtschaftsplan | |
Einzahlungen: | | Auszahlungen: | werden beantragt |
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan | nein | /Wirtschaftsplan | |
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:
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Jährliche ergebniswirksame Folgekosten: | |
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten | ja |
Unterschrift:
M o l s b e r g e r