LVIS Recherche - Vorlage
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 12/2223
öffentlich
Datum:
03/07/2007
Dienststelle:
Amt 81
Bearbeitung:
Frau Groeters
Landschaftsausschuss23.03.2007Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Gemeindenahe Kooperationen stärken;
hier: Zustimmung des Landschaftsausschusses gemäß § 11 Abs. 2 Landschaftsverbandsordnung
Beschlussvorschlag:
Der Landschaftsausschuss stimmt dem Beschluss des Gesundheitsausschusses vom 05.03.2007 zum Thema "Gemeindenahe Kooperationen stärken" gemäß Vorlage Nr. 12/2223 zu.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten der Maßnahme:keine
Erträge der Maßnahme:keine
Im Haushaltsplan veranschlagt:Nein
Im Wirtschaftsplan veranschlagt:Nein
Mittel stehen zur Verfügung:Nein
Jährliche Folgekosten:keine
Unterschrift:
M o l s b e r g e r
Begründung:

Der Gesundheitsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.03.2007 über den Antrag Nr. 12/158 beraten und - mehrheitlich (Stimmen der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU-Fraktion) - folgenden Beschluss gefasst:

"Um die Beziehungskontinuität über die Grenzen der jeweils zuständigen Einrichtungen und Dienste hinweg sicherzustellen, wird die Verwaltung beauftragt, aufzuzeigen, wie die Kooperation zwischen ambulanten, teilstationären und stationären Bereichen einer Region und ggf. bei verschiedenen Trägern verbessert werden kann und welche Aufgaben hierbei Verbünde leisten können. Dieser Verbund soll auch die Vernetzung mit Angeboten der Eingliederungshilfe und Beschäftigungsförderung umfassen. Die Verwaltung wird auch gebeten, Regionen vorzuschlagen, wo Grundlagen für eine solche Entwicklung günstig sind. In einem ersten Schritt werden die Betriebsleitungen der Rheinischen Kliniken gebeten, mit Wohnheim- und SPZ-Trägern und den Institutsambulanzen zur Unterstützung der Behandlungskontinuität und des Casemanagements Kooperationsvereinbarungen abzuschließen.

Ziel dieser Verbundkooperation ist:

  • Bedarfsgerechte Versorgung aller Betroffenengruppen unter Einbeziehung chronisch kranker und sozial randständiger Menschen.
  • Gewährleistung eines lückenlosen und aufeinander abgestimmten Hilfeangebotes.
  • Ausrichtung der Hilfen am Bedarf der Menschen in der Region und Festlegung von Planungsräumen und Zuständigkeitsbereichen unter Berücksichtigung des regionalen Kontextes (Sozialraumorientierung).
  • Vermeidung von unproduktiven Angebotsüberschneidungen.
  • Flexibilisierung und Durchlässigkeit von Hilfen.
  • Frühzeitige Erkennung von Hilfebedarfen und angemessene Reaktion z. B. durch niederschwellige Angebote und aufsuchende Hilfen.
  • Gewährleistungen von Angebotstransparenz für Leistungsanbieter, Betroffene und deren Angehörige.
  • Sicherung von Behandlungskontinuität über die Grenzen der jeweils zuständigen Einrichtungen und Dienste hinweg.
  • Verbesserung des Casemanagements.
  • Unterstützung von Empowerment und Selbsthilfe.
  • Beteiligung von Psychiatrie-Erfahrenen und Angehörigen bei der Planung, Entwicklung und Evalutation.
  • Etabilierung eines personenzentrierten Hilfeansatzes und Abkehr von einer reinen einrichtungszentrierten Hilfeentwicklung.
  • Orientierung an aktuellen fachlichen Standards für Therapie und Behandlung sowie an evidenzbasierten Behandlungs- und Versorgungsgrundsätzen.
  • Förderung eines wirtschaftlichen Ressourceneinsatzes, Erprobung des Regionalen Budgets.

(siehe NBQM - Modell zur Verbesserung der Kooperation und Vernetzung in der kommunalen Suchtkrankenhilfe, LVR - Koordinationsstelle Sucht)."

Da die gemäß § 11 Abs. 2 Satz 3 Landschaftsverbandsordnung erforderliche 2/3-Mehrheit vorliegend nicht gegeben ist, wird um Zustimmung des Landschaftsausschusses zum Beschluss gebeten.

Der Antrag Nr. 12/158 der Fraktionen  BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SPD ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

In Vertretung

L u b e k

Anlagen: