Die Landesregierung hat im Kinder- und Jugendförderplan 2013-2017 im Rahmen der Projektförderung die Position 3.2.2 "Teilhabe junger Menschen mit Behinderungen" verankert und mit einer Modellförderung verbunden, die sich gezielt an die öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendförderung (gemäß §§ 11-14 SGB VIII) wendet. Sie sollen dafür gewonnen werden, ihre Angebote gezielt auch für junge Menschen mit Behinderungen zu öffnen. Das Land stellt dazu die finanzielle Förderung zur Verfügung, die beiden Landesjugendämter begleiten die fachliche Umsetzung des Projekts. Die Federführung hat das LVR-Landesjugendamt Rheinland. Es werden 6 Kommunen aus dem Rheinland und Westfalen-Lippe am Modellprojekt teinehmen. Die FH-Köln,Lehrstuhl Nonformale Bildung,ist beauftragt das Modellprojekt wissenschaftlich zu begleiten.