Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 12/1031
öffentlich
Datum: | 11/25/2005 |
Dienststelle: | Amt 41 |
Bearbeitung: | Herr Stoppel |
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Unterausschuss Struktur und Planung der Jugendhilfe | 08.12.2005 | empfehlender Beschluss |
Landesjugendhilfeausschuss | 15.12.2005 | empfehlender Beschluss |
Landschaftsausschuss | 16.12.2005 | Beschluss |
Tagesordnungspunkt:
Grundprinzipien für muslimische Träger in der Jugendhilfe
Beschlussvorschlag:
1.Der Landschaftsverband Rheinland (Landesjugendamt) stellt sich seiner Schutzverant- wortung gegenüber Kindern und Jugendlichen sowie dem damit verbundenen Auftrag gesellschaftlicher und sprachlicher Integration von Migrantenkindern durch die in der Vorlage 12/ 1031 festgelegten "Grundprinzipien für muslimische Träger in der Jugendhilfe".
2. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Grundprinzipien in eine unter Federführung der zuständigen Landesbehörden zu entwickelnde, landesweite Gesamtposition einzubringen und auf dieser Grundlage einen Dialog mit verantwortlichen Personen islamischer Träger zu führen. Dabei soll durch Kontakte mit Betreuern und Religionslehrern ein vertieftes gegenseitiges Verständnis ermöglicht und zugleich versucht werden, durch Hinterfragen von Erziehungsmethoden sowie persönlichen Haltungen das gelebte Betreuungskonzept transparent zu gestalten. Mit den zuständigen Landes- sowie Staats- und Verfassungs- schutzbehörden ist zu kooperieren.
3. Die "Grundprinzipien" sind weiter zu entwickeln.
Dem Landesjugendhilfeausschuss sind regelmäßig schriftliche Verfahrensberichte zuzuleiten.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten der Maßnahme: | keine |
Im Haushaltsplan veranschlagt: | Nein |
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Im Wirtschaftsplan veranschlagt: | Nein |
Mittel stehen zur Verfügung: | Nein |
Jährliche Folgekosten: | keine |
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Unterschrift:
M o l s b e r g e r