Antrag-Nr. 12/232
Begründung:
In der Abwicklung und zur Förderung der Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets wird beim LVR auf die bereits eingeführten und akzeptierten Verfahren des Individuellen Hilfeplans und der Hilfeplankonferenz zurückgegriffen. Durch die gleiche Kostenermittlung bei den Fachleistungsstunden für das Betreute Wohnen wie beim Persönlichen Budgets wird die Wahlfreiheit zwischen Geld- und Sachleistung gewährleistet. Der immer wieder erhobenen Forderung der Finanzierung einer Budgetassistenz wird damit ebenfalls entsprochen, denn der Preis der Fachleistungsstunde umfasst auch die Overheadkosten und das Fallmanagement, was beim Persönlichen Budget der Budgetassistenz entspricht. Die Budgetberatung erfolgt trägerunabhängig. Insbesondere soll auf Anregung der Menschen mit Behinderung bzw. stichprobenweise mit deren Einverständnis im Rahmen der Zielvereinbarung unbürokratisch überprüft werden können, inwieweit der Mitteleinsatz der Teilhabeleistung durch die Anbieter wirtschaftlich und ergebnisorientiert erfolgt. Damit werden die Autonomie, Wahlfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht der Leistungsempfängerin bzw. des Leistungsempfängers entsprechend dem SBG IX unterstützt und gesichert.