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Antrag-Nr. 12/232
öffentlich
Datum:
11/05/2007
Antragsteller:
Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP
Sozialausschuss20.11.2007Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Persönliches Budget
Beschlussvorschlag:

Ab dem 1. Januar 2008 besteht für Antragstellerinnen und Antragsteller ein Rechtsanspruch auf ein trägerübergreifendes Persönliches Budget. Der LVR fördert die Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets durch eine gezielte Ansprache der potentiellen Budgetnehmerinnen und Budgetnehmer sowie durch Öffentlichkeitsarbeit. Die Verwaltung wird gebeten, unter Beachtung nachfolgender Eckpunkte ihre Verfahrensweise bei der Umsetzung des Persönlichen Budgets für Leistungen schriftlich auszuarbeiten und den potentiellen Budgetnehmerinnen und Budgetnehmern zugänglich zu machen. Dem Sozialausschuss ist darüber zu berichten.

Ein Persönliches Budget wird auf Antrag bewilligt. Eine Rückkehr zur Sachleistung muss jederzeit möglich sein.  

  • Mit dem Individuellen Hilfeplan wird der persönliche Hilfebedarf ermittelt. Der Individuellen Hilfeplan wird in einer Hilfeplankonferenz behandelt. An der Hilfeplankonferenz sollen bei einem trägerübergreifenden Persönlichen Budget alle Leistungsträger teilnehmen.
  • Eine Zielvereinbarung zwischen der Leistungsempfängerin/dem Leistungsempfänger und dem (Haupt-) Leistungsgeber beschreibt, worin die Eingliederungsziele bei der Umsetzung des Persönlichen Budgets bestehen. Sie muss Regelungen über die Ausrichtung der individuellen Förder- und Leistungsziele, über die Erforderlichkeit des Nachweises für die Deckung des festgestellten Bedarfs sowie zur Qualitätssicherung enthalten.
  • Auf Grund des Bedarfs wird, entsprechend den vereinbarten Entgelten nach §§ 75 ff SGB XII, das Persönliche Budget gebildet. Der auf diese Weise ermittelte Geldbetrag wird in der Regel monatlich im Voraus als Persönliches Budget an die Leistungsempfängerin bzw. den Leistungsempfänger ausgezahlt, die auch über die Verwendung im Einzelnen entscheiden. Die Umsetzung und Erfüllung der Zielvereinbarung durch die Leistungserbringer sowie die Erreichung der vereinbarten Ziele dieser Teilhabeleistung können unbürokratisch, z. B. stichprobenweise, überprüft werden. Die Erreichung der vereinbarten Ziele und die konkrete Mittelverwendung werden nach Ablauf des Bewilligungszeitraums bei der Neubewilligung berücksichtigt.
  • Es ist ein Konzept zu entwickeln, mit der die Budgetberatung unabhängig von den Leistungsanbietern sichergestellt wird. Hierzu sollen auch bestehende Strukturen wie die Kontakt-, Koordinierungs- und Beratungsstellen und Sozialpsychiatrischen Zentren genutzt werden.



Begründung:

In der Abwicklung und zur Förderung der Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets wird beim LVR auf die bereits eingeführten und akzeptierten Verfahren des Individuellen Hilfeplans und der Hilfeplankonferenz zurückgegriffen. Durch die gleiche Kostenermittlung bei den Fachleistungsstunden für das Betreute Wohnen wie beim Persönlichen Budgets wird die Wahlfreiheit zwischen Geld- und Sachleistung gewährleistet. Der immer wieder erhobenen Forderung der Finanzierung einer Budgetassistenz wird damit ebenfalls entsprochen, denn der Preis der Fachleistungsstunde umfasst auch die Overheadkosten und das Fallmanagement, was beim Persönlichen Budget der Budgetassistenz entspricht. Die Budgetberatung erfolgt trägerunabhängig. Insbesondere soll auf Anregung der Menschen mit Behinderung bzw. stichprobenweise mit deren Einverständnis im Rahmen der Zielvereinbarung unbürokratisch überprüft werden können, inwieweit der Mitteleinsatz der Teilhabeleistung durch die Anbieter wirtschaftlich und ergebnisorientiert erfolgt. Damit werden die Autonomie, Wahlfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht der Leistungsempfängerin bzw. des Leistungsempfängers entsprechend dem SBG IX unterstützt und gesichert.

Unterschriften:
Ulrike Kessing
Thomas Böll
Hans-Otto Runkler
Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden