Der Landschaftsverband Rheinland ist gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung außerordentliches Mitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und hat damit eine beratende Funktion im Hauptausschuss. Eine Teilnahme ist nur für den öffentlichen Teil der Sitzung möglich.
Die nächste Sitzung des Hauptausschusses findet am 04.09.2012 von 16.00-18.00 Uhr (1. Teil) und am 05.09.2012 09.30-12.30 Uhr (2. Teil) in Münster statt.