Vorlage-Nr. 12/2684
Beschlussvorschlag:
Nach § 75 SGB VIII in Verbindung mit § 25 AG-KJHG NRW, jeweils in der zur Zeit geltenden Fassung, wird der Betreute Schulen Rhein-Sieg e.V., Siegburg, als Träger der freien Jugendhilfe gemäß Vorlage Nr. 12/2684 anerkannt.
Begründung der Vorlage Nr. 12/ 2684
1. Der Zweck des Betreute Schulen Rhein-Sieg e.V. (www.awo-rheinsieg.de) ist nach § 2 der Satzung
die Erfüllung von Aufgaben im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe. Der Zweck wird insbesondere
verwirklicht durch die Trägerschaft von Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsangeboten an Schulen.
2. In zehn Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises sowie der Stadt Bonn werden zur Zeit folgende
Maßnahmen vorgehalten:
- Schule von Acht bis Eins: 31 Gruppen in 7 Kommunen
- 13 plus: 9 Gruppen in 5 Kommunen
- Offene Ganztagsschule: 66 Gruppen in 8 Kommunen
3. Der Verein beschäftigt im pädagogischen Bereich 5 hauptamtliche Mitarbeiter in Vollzeit und 115 in
Teilzeit. Weiterhin werden 123 Mitarbeiter auf der Basis geringfügiger Beschäftigung und 263 Honorar-
kräfte eingesetzt. Die Verwaltung ist mit 4,5 Stellen besetzt.
4. Von Seiten des Amtes 43.11 (Fachberatung) bestehen gegen die beantragte Anerkennung
keine Bedenken. Auch von den Jugendämtern, in deren Bereich der Träger Maßnahmen durch-
führt, werden keine Bedenken erhoben.
5. Der Verein ist korporatives Mitglied des Kreisverbandes der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Sieg e.V., aus
dessen Fachbereich "Betreuungsgruppen an Grundschulen" er 2003 hervorgeganen ist.
6. Nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Siegburg vom 19.01.2007 sowie nach den
Bestimmungen der Satzung verfolgt der Verein gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes
"steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
7. Da sich die Aktivitäten des Trägers über mehrere Jugendamtsbereiche im und außerhalb des Rhein-
Sieg-Kreises erstrecken, ist für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 25 (1),
Ziff. 2 AG-KJHG das Landesjugendamt Rheinland zuständig.
8. Die Voraussetzungen für die Anerkennung werden erfüllt.
9. Die Satzung des Vereines ist beigefügt.
In Vertretung
M e r t e n s