Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 14. Februar 2012 das Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung anderer gesetzlicher Vorschriften beschlossen. Dieses Gesetz sieht eine Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) vor. § 12 Abs. 1 AG-KJHG verlangt nun, dass ein Vertreter des Landesintegrationsrates als beratendes Mitglied dem Landesjugendhilfeausschuss angehören muss.
An diese Rechtslage muss die Satzung für das LVR-Landesjugendamt Rheinland angepasst werden.