Die Verwaltung wird beauftragt, anhand der vorhandenen Liegenschaftsplanung für die LVR-Liegenschaften bzw. der Liegenschaften, an denen der LVR mittelbar beteiligt ist, darzustellen, inwieweit es möglich ist, diese Liegenschaften für inklusive Wohnprojekte zu nutzen oder auszubauen (z.B. Nachbarschaftshäuser).