LVIS Recherche - Vorlage
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Ergänzungsvorlage-Nr. 12/601/3
öffentlich
Datum:
11/07/2005
Dienststelle:
Amt 41
Bearbeitung:
Landschaftsausschuss11.11.2005Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Erziehungshilfe unter freiheitsbeschränkenden und -entziehenden Bedingungen
Beschlussvorschlag:

1. Der Landschaftsverband Rheinland (Landesjugendamt) hält im Zusammenhang mit der Betreuung erziehungsschwieriger Kinder und Jugendlicher freiheitsbeschränkende und - entziehende Erziehungshilfeangebote nur im Rahmen des in der Vorlage 12/601 LA dargelegten "Rheinischen Modells" für verantwortbar, bestätigt die entsprechenden Mindeststandards zum Schutz Minderjähriger und ermächtigt die Verwaltung, das Modell weiter zu entwickeln. Er lehnt nach wie vor institutionalisierte "geschlossene Unterbringung" ab und hält auf der Grundlage zivilrechtlicher Aufsichtspflicht Freiheitsentzug nur bei Vorliegen einer "Leib- oder Lebens-
gefahr" für zulässig und auch nur dann, wenn weniger intensiv in ein Minderjährigenrecht eingreifende Betreuungsformen nicht ausreichen. Die Verwaltung hat über die weitere Entwicklung jährlich zu berichten.


2. In seiner Beratungs - und Fortbildungsfunktion empfiehlt der Landschaftsverband Rheinland (Landesjugendamt), sonstige Intensivangebote - insbesondere solche mit Freiheitsbeschrän- kung - Konzepten unter freiheitsentziehenden Bedingungen vorzuziehen, sofern dadurch der Aufsichtsverantwortung in der konkreten Gefahrenlage des Einzelfalls Rechnung getragen werden kann.


3. Im rheinischen Wohngruppenverbund - Jugendheim Halfeshof - wird eine Wohngruppe zur Untersuchungshaftvermeidung nach § 71 Abs.2 Jugendgerichtsgesetz eingerichtet, die entsprechend Ziffer 5 des "Rheinischen Modells" ein freiheitsbeschränkendes Konzept umsetzt. Diese Wohngruppe ist auf drei Jahre befristet. Die Weiterführung bedarf einer erneuten Beschlussfassung. Es erfolgt eine fachliche Begleitung durch den LJHA-Unterausschuss "Struktur und Planung in der Jugendhilfe", erweitert um das beratende Mitglied des LJHA Frau Staatsanwältin Claudia Coleman.
Der Unterausschuss berichtet regelmäßig dem Landesjugendhilfeausschuss.


4. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Veranstaltungsreihe zu Angeboten für schwierige Kinder und Jugendliche durchzuführen, die sich mit folgenden Themen befasst: "Erziehungshilfekonzepte für schwierige Kinder und Jugendliche", "Kooperation der Jugendhilfe mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie" sowie "Suchtproblematik". Dabei ist insbesondere die Problematik freiheitsentziehender Maßnahmen unter Betonung dieses Beschlusses zu thematisieren.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten der Maßnahme:keine
Erträge der Maßnahme:
Im Haushaltsplan veranschlagt:Nein
Im Wirtschaftsplan veranschlagt:Nein
Mittel stehen zur Verfügung:Nein
Jährliche Folgekosten:keine
Unterschrift:
M o l s b e r g e r
Begründung der Vorlage Nr. 12/601/3:

Der Landesjugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 03.11.2005 den Beschlussvorschlag unter Punkt 4 einstimmig wie nunmehr vorgeschlagen neu formuliert.

Der Text der Ursprungsvorlage folgt auf den nächsten Seiten.

  

In Vertretung

M e r t e n s

Anlagen: