Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/1965
öffentlich
Datum: | 02/23/2012 |
Dienststelle: | Fachbereich 21 |
Bearbeitung: | Frau Zimmermann |
| |
Tagesordnungspunkt:
Mitgliederversammlung des Städtetages NRW am 13.06.2012 in Mönchengladbach;
hier: Benennung von Delegierten
Beschlussvorschlag:
Der Landschaftsausschuss benennt gemäß Satzung des Städtetages NRW folgende drei Vertreterinnen / Vertreter des Landschaftsverbandes Rheinland zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung am 13.06.2012 in Mönchengladbach:
1. ____________________________
2. ____________________________
3. ____________________________
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe: | PG 043 (politische Gremien) |
Erträge: | | Aufwendungen: | gem. Entschädigungssatzung |
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan
| ja | /Wirtschaftsplan | |
Einzahlungen: | | Auszahlungen: | gem. Entschädigungssatzung |
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan | ja | /Wirtschaftsplan | |
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:
| |
Jährliche ergebniswirksame Folgekosten: | |
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten | ja |
Unterschrift:
L u b e k
Zusammenfassung:
Der Landschaftsverband Rheinland ist gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung des Städtetages NRW außerordentliches Mitglied des Städtetages NRW.
Gemäß § 6 Abs. 2 b) der Satzung entsenden außerordentliche Mitglieder drei Delegierte mit Stimmrecht in die Mitgliederversammlung.
Die nächste Mitgliederversammlung findet am 13.06.2012 in Mönchengladbach statt. Für die Benennung der Delegierten ist ein Beschluss des Landschaftsausschusses erforderlich.
Begründung:
Die Mitgliederversammlung des Städtetages NRW tritt gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung alle zwei Jahre zusammen.
Die nächste Mitgliederversammlung findet am 13.06.2012 in Mönchengladbach statt. Das Thema zu dieser Mitgliederversammlung steht noch nicht fest.
Gemäß § 6 Abs. 2 b) der Satzung des Städtetages NRW entsendet der Landschaftsverband Rheinland drei Delegierte mit Stimmrecht in die Mitgliederversammlung. Gemäß § 113 Abs. 2 GO wäre für die Verwaltung des Landschaftsverbandes Rheinland ein Delegierter vorzusehen.
Da die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland als Mitglied des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages satzungsgemäß in der Mitgliederversammlung des Städtetages NRW ebenfalls stimmberechtigt ist, verzichtet die Verwaltung auf die Benennung eines weiteren Verwaltungsdelegierten.
Der Landschaftsausschuss kann somit insgesamt drei Delegierte in die Mitgliederversammlung entsenden.
Des weiteren besteht die Möglichkeit, Gäste ohne Stimmrecht zur Mitgliederversammlung zu entsenden.
Im Auftrag
S o e t h o u t