Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/1409
öffentlich
Datum: | 06/29/2011 |
Dienststelle: | Fachbereich 72 |
Bearbeitung: | Herr Fonck |
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Kommission Inklusion | 15.07.2011 | Beratung |
Sozialausschuss | 20.09.2011 | Beratung |
Tagesordnungspunkt:
WfbM und ihr Beitrag zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung
Kenntnisnahme:
Die Ausführungen zum "Beitrag der Werkstätten für behinderte Menschen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention" werden gemäß Begründung der Vorlage 13/1409 zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe: | |
Erträge: | | Aufwendungen: | |
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan
| | /Wirtschaftsplan | |
Einzahlungen: | | Auszahlungen: | |
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan | | /Wirtschaftsplan | |
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:
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Jährliche ergebniswirksame Folgekosten: | |
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten | |
Unterschrift:
In Vertretung
H o f f m a n n - B a d a c h e
Zusammenfassung:
Die Vorlage befasst sich mit der Fragestellung, welche Konsequenzen sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention im Bezug auf die inklusive Teilhabe am Arbeitsleben, insbesondere im Bereich der WfbM, ergeben. Die Vorlage stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Beschäftigungsangebote in WfbM dar, beschreibt die Ist-Situation im Rheinland und zeigt auf, wie eine stärkere Ausrichtung der Beschäftigungsangebote in WfbM hin zum allgemeinen Arbeitsmarkt erreicht werden kann. Hierbei kommt dem Ausbau betriebsintegrierter Arbeitsplätze und der Förderung des Übergangs von der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt eine besondere Bedeutung zu.