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in der Landschaftsversammlung Rheinland

Antrag-Nr. 13/172
öffentlich
Datum:
12/22/2011
Antragsteller:
Die Linke.
Sozialausschuss17.01.2012empfehlender Beschluss
Ausschuss für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen19.01.2012empfehlender Beschluss
Finanz- und Wirtschaftsausschuss01.02.2012empfehlender Beschluss
Kommission Inklusion02.02.2012zur Kenntnis
Landschaftsausschuss03.02.2012empfehlender Beschluss
Landschaftsversammlung13.02.2012Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Haushaltsberatungen 2012: Ferien- und Freizeitmaßnahmen wieder stärker unterstützen
Beschlussvorschlag:

Die Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen soll wieder auf den Stand von 2010 angehoben werden. Langfristig soll sich der Zuschuss pro Einzelfall wieder am Niveau von 2010 orientieren, d.h. sukzessive angehoben werden, um der mit dem Haushalt 2011 beschlossenen Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreise gerecht zu werden. Dabei muss gewährleistet sein, dass der Zugang zu beiden Unterstützungsformen möglichst barrierefrei und unkompliziert ist.

Begründung:

Mit dem Haushalt 2011 wurde die Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen im Jahr 2011 um die Hälfte gekürzt. Gleichzeitig wurde bei der Förderung von Ferienmaßnahmen der Kreis der berechtigten Personen erweitert um Leistungsberechtigte, die ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe zum selbstständigen Wohnen erhalten, was bedeutet, dass der Zuschuss pro Einzelfall sich gegenüber den Vorjahren erheblich reduziert hat.

Auch im Haushaltsplanentwurf 2012 wird dieser Ansatz beibehalten, obwohl der Beitrag des LVR zum Zwischenbericht der Landesregierung „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“, der von Mai bis Juli in alle Ausschüsse der Landschaftsversammlung eingebracht wurde (Vorlage 13/1300), dem diametral entgegensteht. Dort heißt es nämlich, dass die Förderung „Ambulant vor stationär im Freizeitbereich“ nach Einschätzung des LVR und des Landes wichtige Impulse setze und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Freizeitangeboten ermögliche, die auch von nicht behinderten Menschen genutzt werden (S.42 im Zwischenbericht). Es ist nicht nachzuvollziehen, weshalb in Zukunft nun ausgerechnet bei der erfolgreichen gelebten Inklusion gespart werden soll.

 

Durch das individuelle Freizeitgeld begegnen sich behinderte und nicht behinderte Menschen bei sportlichen und/oder kulturellen Aktivitäten in der Freizeit mit großer Selbstverständlichkeit. Es fördert den Übergang vom Betreuten ins Ambulante Wohnen und ist eine bei relativ geringen Kosten höchst wirksame Maßnahme zu einem Bewusstseinswandel in der Gesellschaft und zur Umsetzung des VN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Das individuelle Freizeitgeld hat die selbstständige Lebensgestaltung für viele Menschen ermöglicht oder begünstigt. Die deutliche Verringerung des individuellen Freizeitgeldes führt dazu, dass die Angebote kommunaler oder freigemeinnütziger Bildungsträger nicht bekannt werden, die Hemmschwelle zu groß ist, diese wahrzunehmen oder das Budget für viele Menschen schlichtweg zu klein, um die Kosten für eine inklusive Freizeitgestaltung zu tragen.

Auch die Förderung der Ferienmaßnahme ist ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der UN-Konvention: Sie hat einem Großteil der Bewohnerinnen und Bewohnern überhaupt erst die Teilnahme an einer Ferienfreizeit ermöglicht. Auch Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf Urlaub und darauf, sich einmal im Jahr freier zu fühlen und zu entspannen. Eine Urlaubsreise können sie jedoch mit den geringen Einnahmen aus der Arbeit in der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen nicht finanzieren. Erschwerend kommt hinzu, dass geeignete Unterkünfte mit der notwendigen Ausstattung sehr teuer und schwierig zu finden sind. Um eine Ferienmaßnahme für Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderungen einigermaßen finanzierbar zu halten, muss die TeilnehmerInnenzahl möglichst hoch sein. Die Förderung der Ferienmaßnahme hatte sich im Laufe vieler Jahre bewährt. Mit ihrer Hilfe wurden die Ferienmaßnahmen sehr gut angenommen, die Angebote waren oft ausgebucht. Die drastische Kürzung des Zuschusses hat dazu geführt, dass die notwendige Reisekostenbeteiligung für Begleitpersonen nicht mehr möglich ist und dazu, dass das Angebot für Ferienma ßnahmen auf dem Markt allmählich wegbricht. Durch eine Erhöhung des Zuschusses zu den Ferienmaßnahmen muss dieser Entwicklung entgegengesteuert werden, damit arme schwerst- und mehrfachbehinderte Menschen mit herausforderndem Verhalten in Zukunft wieder Urlaub machen können.

 

Unterschrift:
Felix Schulte

(Fraktionsgeschäftsführer) Felix Schulte
(Fraktionsgeschäftsführer)


Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden