Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/2713
öffentlich
Datum: | 02/15/2013 |
Dienststelle: | OE 8 |
Bearbeitung: | Frau Mende |
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Tagesordnungspunkt:
Betreuungsrechtliche Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme
Kenntnisnahme:
Die Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme werden gemäß Vorlage 13/2713 zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe: | |
Erträge: | | Aufwendungen: | |
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan
| | /Wirtschaftsplan | |
Einzahlungen: | | Auszahlungen: | |
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan | | /Wirtschaftsplan | |
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:
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Jährliche ergebniswirksame Folgekosten: | |
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten | |
Unterschrift:
In Vertretung
W e n z e l - J a n k o w s k i
Zusammenfassung:
Der Bundesgesetzgeber hat neue Rechtsgrundlagen für die Zwangsbehandlung im Zivilrecht beschlossen. Die im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) neu eingefügten, geänderten bzw. ergänzten rechtlichen Regelungen treten nach der Verkündung in Kraft.