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LANDSCHAFTSVERSAMMLUNG
RHEINLAND
Antrag-Nr. 13/125
öffentlich
Datum:
07/14/2011
Antragsteller:
CDU
Krankenhausausschuss 312.09.2011empfehlender Beschluss
Krankenhausausschuss 213.09.2011empfehlender Beschluss
Krankenhausausschuss 414.09.2011empfehlender Beschluss
Krankenhausausschuss 115.09.2011empfehlender Beschluss
Gesundheitsausschuss16.09.2011empfehlender Beschluss
Finanz- und Wirtschaftsausschuss05.10.2011empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss07.10.2011Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Investitions- und Sanierungsprogramm in den Kliniken
Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Planungsprozess
Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen der Umsetzung des Investitions- und Sanierungsprogramms in den Kliniken die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Planungsprozess zu beteiligen. Die durch die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewonnen Erkenntnisse zur jeweiligen Klinikbaumaßnahme sind dem Klinikvorstand und der Bauabteilung zur Bewertung und Entscheidung zuzuleiten.

Begründung:

Der Landschaftsausschuss hat am 03.12.2010 einen umfangreichen Gesamtfinanzierungsplan für ein Investitions- und Sanierungsprogramm in den Kliniken beschlossen (Vorlage 13/785). Das gesamte Investitionsvolumen beträgt ca. 500 Millionen Euro. Im Rahmen dieses Programms werden zahlreiche Gebäude in den Kliniken und dezentral errichtet. Diese Gebäude, die für Jahrzehnte optimale Arbeitsbedingungen bieten  müssen und gleichzeitig den Patientinnen und Patienten einen möglichst angenehmen Aufenthalt garantieren sollen, müssen unter Berücksichtigung moderner Erkenntnisse der Krankenhausplanung entworfen und errichtet werden. Dabei soll auch das Wissen aus der täglichen Praxis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genutzt werden. Wer täglich vor Ort arbeitet, erkennt schnell Schwachstellen und sieht Möglichkeiten, Arbeitsabläufe zu optimieren und Zeitverschwendung durch unnötige Arbeiten zu vermeiden. Es ist daher nach Auffassung der CDU-Fraktion geboten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter  am Planungsprozess zu beteiligen.

 

Beispielsweise können die Planentwürfe gleichzeitig mit dem Beginn des Beteiligungsverfahrens  der Personalvertretung, deren Rechte davon unberührt bleiben, in den jeweiligen Kliniken an einem geeigneten Ort für einen Zeitraum von zwei Wochen ausgehangen werden. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter soll Gelegenheit haben, ungestört sich die Pläne im Einzelnen anzusehen. Dies könnte beispielsweise, soweit es die Raumverhältnisse erlauben, auch in den Kantinen der einzelnen Einrichtungen stattfinden, so dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch Gelegenheit haben, untereinander über die Pläne und deren Inhalt zu diskutieren. In eine Brief-box können Anregungen und Kritikpunkte in schriftlicher Form abgegeben werden.

 

Es ist zu gewährleisten, dass sich die am Planungsprozess Beteiligten (Klinikvorstand, Bauabteilung und Planungsbüros) mit den vorgebrachten Argumenten auseinandersetzen. Über das Ergebnis der Prüfung sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu informieren.

Unterschrift:
Frank Boss

Fraktionsgeschäftsführer Frank Boss
Fraktionsgeschäftsführer


Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden